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31. Januar 1581
Fürstbischof Ernst wird das Fürstbistum Lüttich übertragen

Lüttich * Dem Freisinger und Hildesheimer Bischof Ernst wird zusätzlich das Fürstbistum Lüttich übertragen. Dafür muss der Papst eigens ein Wählbarkeitsbreve ausstellen, das erste überhaupt, da Ernst mit der Übernahme des Lütticher Bistums gegen mehrere Bestimmungen des Konzils von Trient und damit gegen das kanonische Recht verstößt. 

Kurz darauf erhält er zudem die Administration der Reichsabtei Stablo-Malmedy. Mit gerade einmal 27 Jahren vereint der Fürstbischof damit drei Bistümer sowie zahlreiche weitere Ämter und Pfründen in seiner Hand. 

Der persönliche Lebenswandel des jungen Bischofs steht jedoch im deutlichen Gegensatz zu der von den Wittelsbachern angestrebten inneren Erneuerung der katholischen Kirche. Statt Gebet, Askese und strenger Sittenzucht bevorzugt Ernst das prachtvolle Leben weltlicher Höfe, pflegt Liebschaften und interessiert sich mehr für Magie sowie Würfel- und Kartenspiele als für geistliche Disziplin.

Das Kölner Domkapitel wählt Bischof Ernst zum Erzbischof von Köln
23. Mai 1583
Das Kölner Domkapitel wählt Bischof Ernst zum Erzbischof von Köln

Köln * Das Kölner Domkapitel wählt den 28-jährigen baierischen Herzog Ernst, der bereits Herr über die drei Bistümer Freising, Hildesheim und Lüttich ist, einstimmig zum neuen Kölner Erzbischof und Kurfürsten. Damit ist die katholische Mehrheit bei der Kaiserwahl wieder gesichert. Zum Dank wird Fürstbischof Ernst unmittelbar nach seiner Wahl vom Papst bestätigt, obwohl das Konzil von Trient eine derartige Ämterhäufung strikt untersagt hat. Für das baierische Haus Wittelsbach bringt der Erfolg einen erheblichen Bedeutungszuwachs. 

  • Mit dieser Wahl erhält er den ersten Kurhut für die baierisch-wittelsbachischen Fürsten. Das Herzogtum Baiern erreicht mit Maximilian I. erst vierzig Jahre später diese Rangerhöhung. 
  • Außerdem sollen baierische Prinzen in den nächsten 178 Jahren die Kölner Kurwürde erreichen und viele Bistümer in Nordwestdeutschland regieren. 
  • Mit der Wahl Ernsts zum Kurfürsten wird eine protestantische Mehrheit im Kurkolleg, das den Kaiser wählt, verhindert. 
  • Kurfürst Ernst kann allerdings nur geschützt von baierischen Waffen in Köln einziehen. 
17. Februar 1612
Kölns Kurfürst und Erzbischof Ernst stirbt bei der Jagd

Arnsberg - Köln * Kölns Kurfürst und Erzbischof Ernst stirbt bei einem Jagdausflug im westfälischen Arnsberg in Westfalen. Er wird im Kölner Dom beigesetzt. Sein Nachfolger wird der jüngste Sohn von Herzog Wilhelm V., Herzog Ferdinand von Baiern, der Bischof von Lüttich.

Er erhält nun zusätzlich das Bistum Köln einschließlich der Kurfürstenwürde, dazu die Bistümer Hildesheim und Münster, ohne dass dagegen der Papst, der Kaiser oder die Fürsten einschreiten. Nur das Freisinger Domkapitel widersteht allen Einschüchterungsversuchen des Münchner Hofs. 

Ferdinand zeigt sich als kompromissloser Vorkämpfer einer kirchlichen Restauration auf der Grundlage des Trienter Konzils. Trotzdem weigert er sich lebenslang, die höheren Weihen zu empfangen und als konsekrierter Bischof seiner Ämter zu walten. Selbst die Jesuiten in seiner Umgebung, die als ständige Berater und Beichtväter die einflussreichsten Positionen einnehmen, können Ferdinand diese Entscheidung nicht abringen. 

4. Mai 1694
Joseph Clemens erhält das Amt des Fürstbischofs von Lüttich

Lüttich * Pfalzgraf Ludwig Anton stirbt an einer in Lüttich grassierenden Seuche. Damit ist der Pfalzgraf als Konkurrent um das Bistum Lüttich ausgeschieden. Papst Innozenz XII.kann dadurch Kurfürst Joseph Clemens - ohne auf die Vorgänge der Wahl eingehen zu müssen und ohne Stellung zu Fragen der besseren Legitimität des baierischen Bewerbers zu nehmen - das Amt des Fürstbischofs von Lüttich übertragen. 

Um sich nicht dem Vorwurf der Nachgiebigkeit gegenüber dem Haus Baiern und der Parteilichkeit aussetzen zu müssen, entzieht Papst Innozenz XII. daraufhin Bischof Joseph Clemens die Bistümer Freising und Regensburg, indem er sie für „vakant“ erklärt und die dortigen Domkapitel zur Wahl eines neuen Bischofs auffordert. In Erinnerung an die Reformbeschlüsse des Konzils von Trient, welche die Anhäufung von geistlichen Pfründen als „unerträglichen Missstand“ brandmarkten, sieht sich der Papst zum Handeln gezwungen.

Um den Besitzstand des 22-jährigen Kurfürsten ein wenig zu beschneiden, greift der Papst zum Mittel der Einziehung der eher unbedeutenden Bistümer Freising und Regensburg. Gleichzeitig sichert er ihm aber die Nachfolge in Hildesheim zu.