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3. August 1914
Arbeitskräfte-Mangel zu Kriegsbeginn

München * Der Krieg hat viele und einschneidende Auswirkungen:

  • Von der Löwenbrauerei werden 300 Mitarbeiter zum Kriegsdienst eingezogen.  
  • Das Residenztheater muss ihren Spielbetrieb einstellen, weil zu viel Personal eingezogen worden ist.  
  • Das Metzgerhandwerk und die städtischen Straßenbahnen suchen händeringend Arbeitskräfte.  
  • Die Firma Kustermann muss ihre Filiale am Stachus schließen, um wenigstens den Betrieb im Hauptgeschäft aufrecht zu erhalten. 
September 1915
Die ersten Schaffnerinnen arbeiten bei der Münchner Trambahn 

München * Weil zahlreiche Mitarbeiter zum Kriegsdienst eingezogen sind, fehlt Personal. Die Städtischen Straßenbahnen stellen deshalb erstmals Frauen als Schaffnerinnen ein. Damit öffnet sich ihnen ein Beruf, der bislang Männern vorbehalten ist. 

Die Frauen verkaufen Fahrkarten, betreuen die Fahrgäste und tragen dazu bei, den Straßenbahnbetrieb aufrechtzuerhalten. Sie übernehmen Aufgaben, für die ihnen zuvor die Eignung abgesprochen wird. Ihr Einsatz stellt diese Vorurteile infrage und zeigt, dass Frauen auch in bisher männlich geprägten Berufen Verantwortung tragen können. Darin liegt ein Schritt zur beruflichen Emanzipation, auch wenn ihre Beschäftigung zunächst als kriegsbedingte Vertretung gilt. 

Mit ihren Dienstuniformen werden die Schaffnerinnen zu einem neuen, sichtbaren Bestandteil des Münchner Straßenbildes. 

1916
An der Vogesenfront wird Wiggerl Greiner zum Frontunterhalter

Vogesen * Ludwig „Wiggerl“ Greiner wird an die Vogesenfront versetzt. Dort entwickelt er sich zu einem vielseitigen Unterhalter für seine Kameraden. Er arbeitet als Kriegszeichner, Stabskoch, Fronttheaterspieler, Schriftenmaler in der Friedhöfe-Abteilung, Kinooperateur, Witzeerzähler und Alleinunterhalter. Dabei kommen ihm seine Erfahrungen als Unterhaltungsmusiker sowie als Komponist und Liedtexter zugute.

Als Mitarbeiter der ersten deutschen Schützengrabenzeitung „Der bayerische Landwehrmann“ trägt Greiner mit seinen Bildgeschichten zur Unterhaltung der Soldaten bei. Mit feinem Humor greift er Alltagssituationen an der Front auf und kommentiert sie zeichnerisch. Seine Arbeiten zeigen das Leben der Soldaten ebenso wie die Zerstörungen in den Dörfern und Landschaften der Vogesen.

1. April 1924
Milde Urteile im Hitler-Ludendorff-Prozess 

München-Neuhausen * Nach 25 Verhandlungstagen verkündet das Volksgericht München I die Urteile gegen die führenden Beteiligten am gescheiterten Hitler-Ludendorff-Putsch.

  • Adolf Hitler, Hermann Kriebel, Friedrich Weber und Ernst Pöhner werden wegen Hochverrats zu jeweils fünf Jahren Festungshaft und einer Geldstrafe von 200 Goldmark verurteilt. Das Gericht erkennt ihnen mildernde Umstände zu und bleibt damit bei der gesetzlichen Mindeststrafe. Die Festungshaft gilt zudem als nicht entehrende Form des Freiheitsentzugs. 
  • Wilhelm Brückner, Ernst Röhm, Heinz Pernet, Robert Wagner und Wilhelm Frick erhalten wegen Beihilfe zum Hochverrat jeweils ein Jahr und drei Monate Festungshaft sowie eine Geldstrafe von 100 Goldmark. Erich Ludendorff wird freigesprochen. Das Gericht folgt dabei seiner wenig glaubwürdigen Behauptung, von Hitlers eigentlichen Umsturzplänen nichts gewusst zu haben. 
  • Die Staatsanwaltschaft hat für Hitler acht Jahre Haft beantragt. Das Volksgericht stellt Hitler, Kriebel, Weber und Pöhner jedoch bereits nach Verbüßung eines weiteren Strafteils von sechs Monaten eine Entlassung auf Bewährung in Aussicht. Den wegen Beihilfe Verurteilten gewährt es diese Bewährung sofort. 
  • Auch Hitlers Vorstrafe bleibt folgenlos: Obwohl er 1922 wegen Landfriedensbruchs verurteilt worden ist und noch unter Bewährung steht, stellt ihm das Gericht erneut eine vorzeitige Haftentlassung in Aussicht. Ebenso sieht es von der gesetzlich vorgesehenen Ausweisung des österreichischen Staatsbürgers ab. Zur Begründung erklärt das Gericht, die Vorschrift könne auf einen Mann, der sich als Deutscher fühle und im deutschen Heer Kriegsdienst geleistet habe, nicht angewandt werden. 

Da die bayerischen Volksgerichte in den ihnen übertragenen Verfahren als erste und letzte Instanz entscheiden, ist kein Rechtsmittel möglich. Das außergewöhnlich milde und sofort rechtskräftige Urteil wird bereits von Zeitgenossen scharf als Ausdruck einer politisch einseitigen Justiz kritisiert. 

Nach dem 30. Januar 1933
Mit dem Nationalsozialismus kommt das Eheverbot für Lehrerinnen zurück

Deutsches Reich * Mit dem Nationalsozialismus kommen die alten, stockkonservativen Töne wieder zurück. Die NS-Machthaber entlassen alle verheirateten Lehrerinnen und kürzen den verbliebenen das Gehalt um zehn Prozent. 

Die Meinung, „die deutsche Mutter gehört zu den Kindern nach Hause“, ändert sich programmatisch erst wieder, nachdem die Lehrer zum Kriegsdienst eingezogen worden sind. Nun darf die Frau wieder einmal ihren Mann stehen.

Ab 1. Oktober 1939
Erneut arbeiten Frauen als Trambahn-Schaffnerinnen 

München * Die Münchner Verkehrsbetriebe stellen erneut Frauen als Schaffnerinnen ein. Wie bereits im Ersten Weltkrieg ersetzen sie männliche Mitarbeiter, die zum Kriegsdienst eingezogen sind. Sie verkaufen Fahrkarten, betreuen die Fahrgäste und tragen dazu bei, den Straßenbahnbetrieb trotz Personalmangels aufrechtzuerhalten. 

Damit öffnet sich der Schaffnerberuf für Frauen erneut unter dem Druck des Krieges.