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24. November 1871
Das Wehrpflichtgesetz des Reiches wird auf Bayern übertragen

Berlin - Königreich Bayern * Kaiser Wilhelm I. fertigt das Gesetz aus, das die Einführung des norddeutschen „Gesetzes, betreffend die Verpflichtung zum Kriegsdienste“ vom 9. November 1867 in Bayern regelt. Es tritt dort am 1. Januar 1872 als Reichsgesetz in Kraft. Bestimmte bayerische Sonderregelungen und die vertraglich gesicherten militärischen Rechte des bayerischen Königs bleiben erhalten. Gleichzeitig wird das bayerische Wehrgeldgesetz aufgehoben.  

Das Wehrpflichtgesetz verpflichtet grundsätzlich jeden männlichen Staatsangehörigen zum Wehrdienst und schließt die Stellvertretung durch einen Ersatzmann aus. Ausgenommen bleiben insbesondere Mitglieder regierender und bestimmter ehemals reichsständischer Häuser.