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Ab 1813
Zulassung zur Kunstakademie

München-Kreuzviertel * Die Konstitution der Akademie der Bildenden Künste von 1808 regelt auch die Aufnahme der Studierenden: Bewerber („Eleven“) müssen mindestens 13 Jahre alt sein. Frauen werden dabei nicht erwähnt. 

Dennoch zeigen die Matrikelbücher, dass zwischen 1813 und 1841 knapp fünfzig Kunstschülerinnen an der Akademie eingeschrieben sind - ein deutlicher Hinweis auf eine Praxis, die über die offiziellen Bestimmungen hinausgehen.