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Das Kölner Domkapitel wählt Bischof Ernst zum Erzbischof von Köln
23. Mai 1583
Das Kölner Domkapitel wählt Bischof Ernst zum Erzbischof von Köln

Köln * Das Kölner Domkapitel wählt den 28-jährigen baierischen Herzog Ernst, der bereits Herr über die drei Bistümer Freising, Hildesheim und Lüttich ist, einstimmig zum neuen Kölner Erzbischof und Kurfürsten. Damit ist die katholische Mehrheit bei der Kaiserwahl wieder gesichert. Zum Dank wird Fürstbischof Ernst unmittelbar nach seiner Wahl vom Papst bestätigt, obwohl das Konzil von Trient eine derartige Ämterhäufung strikt untersagt hat. Für das baierische Haus Wittelsbach bringt der Erfolg einen erheblichen Bedeutungszuwachs. 

  • Mit dieser Wahl erhält er den ersten Kurhut für die baierisch-wittelsbachischen Fürsten. Das Herzogtum Baiern erreicht mit Maximilian I. erst vierzig Jahre später diese Rangerhöhung. 
  • Außerdem sollen baierische Prinzen in den nächsten 178 Jahren die Kölner Kurwürde erreichen und viele Bistümer in Nordwestdeutschland regieren. 
  • Mit der Wahl Ernsts zum Kurfürsten wird eine protestantische Mehrheit im Kurkolleg, das den Kaiser wählt, verhindert. 
  • Kurfürst Ernst kann allerdings nur geschützt von baierischen Waffen in Köln einziehen. 
4. Januar 1806
Ein vereinfachtes Wappen für das Königreich 

München - Königreich Baiern * König Max I. Joseph genehmigt nach der Erhebung Baierns zum Königreich ein vereinfachtes Staatswappen. Der Hauptschild zeigt die weiß-blauen Rauten, auch „Wecken“ genannt. In seiner Mitte liegt ein gespaltener Herzschild mit Reichsapfel und Pfälzer Löwen, über dem weiterhin der Kurhut steht. Über dem Hauptschild erhebt sich die Königskrone. Zwei Löwen dienen als Schildhalter: Der heraldisch rechte Löwe – vom Betrachter aus links – trägt ein Zepter, der gegenüberstehende ein Schwert. So verbindet das neue Wappen die Königswürde mit den Zeichen der bisherigen kurfürstlichen Herrschaft.