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1556
Georgskirche für den Laienkelch vorgesehen

Bogenhausen * Mit dem Auftauchen des protestantischen Gedankenguts im Herzogtum Baiern kommt die Bogenhausener Georgskirche kurzfristig in die engere Wahl für die Abgabe des sogenannten Laienkelchs, worunter man die Kommunion in beiderlei Gestalt - also Wein und Brot - versteht. 

Der Baiernherzog Albrecht V. musste auf dem Landtag im Jahr 1556 der Forderung der Stände nachgeben und den Laienkelch straffrei stellen.

13. April 1564
Kommunion in beiden Gestalten nur außerhalb der Stadt

München - Bogenhausen * Nachdem Papst Pius IV. die Kommunion in beiden Gestalten bewilligt hat, zeigt Herzog Albrecht V. plötzlich nur noch wenig Interesse an der Ausführung. Und als der Rat der Stadt Druck auf den Herzog ausüben will, droht dieser sogar mit der Verlegung der Residenz aus München. 

In der Folgezeit kann der Rat lediglich erreichen, dass der Laienkelch außerhalb der Stadt gereicht werden darf.