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8. September 1702
Max Emanuel eröffnet den Krieg gegen Kaiser und Reich 

Ulm * Baierische Truppen überfallen und besetzen die Freie Reichsstadt Ulm. Mit diesem Landfriedensbruch gibt Kurfürst Max Emanuel seine Neutralität endgültig auf und eröffnet seinen eigenen Krieg gegen Kaiser und Reich, die sogenannte Baierische Diversion. 

Der Spanische Erbfolgekrieg hat bereits 1701 begonnen und wird zu diesem Zeitpunkt in Italien, am Rhein und in den Spanischen Niederlanden geführt. Mit dem Angriff auf Ulm weitet Max Emanuel den Krieg auf Süddeutschland aus. Die strategisch wichtige Reichsstadt soll Baiern den Weg zu den französischen Truppen am Oberrhein öffnen. Kurz darauf lässt der Kurfürst auch Memmingen und Dillingen besetzen. 

Neben Max Emanuel stellt sich unter den Kurfürsten des Reiches nur sein Bruder Joseph Clemens von Köln offen auf die Seite Frankreichs. Beide hoffen, mit französischer Unterstützung ihre Territorien zu erweitern und die Stellung des Hauses Wittelsbach zu stärken. 

1897
Das Ende des Rügebrauchs vor Gericht

Miesbach * Insgesamt 98 Verdächtigte des Haberfeldtreibens vom 7./8. Oktober 1893 in Miesbach werden angeklagt. 95 Angeklagte werden wegen Landfriedensbruch zu Gefängnisstrafen von neun Monaten bis zu einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.

Der Polizei- und Justizerfolg bringt das Ende des Rügebrauchs. Zwischen 1901 und 1922 werden nur noch vier Haberfeldtreiben gezählt. 

1. April 1924
Milde Urteile im Hitler-Ludendorff-Prozess 

München-Neuhausen * Nach 25 Verhandlungstagen verkündet das Volksgericht München I die Urteile gegen die führenden Beteiligten am gescheiterten Hitler-Ludendorff-Putsch.

  • Adolf Hitler, Hermann Kriebel, Friedrich Weber und Ernst Pöhner werden wegen Hochverrats zu jeweils fünf Jahren Festungshaft und einer Geldstrafe von 200 Goldmark verurteilt. Das Gericht erkennt ihnen mildernde Umstände zu und bleibt damit bei der gesetzlichen Mindeststrafe. Die Festungshaft gilt zudem als nicht entehrende Form des Freiheitsentzugs. 
  • Wilhelm Brückner, Ernst Röhm, Heinz Pernet, Robert Wagner und Wilhelm Frick erhalten wegen Beihilfe zum Hochverrat jeweils ein Jahr und drei Monate Festungshaft sowie eine Geldstrafe von 100 Goldmark. Erich Ludendorff wird freigesprochen. Das Gericht folgt dabei seiner wenig glaubwürdigen Behauptung, von Hitlers eigentlichen Umsturzplänen nichts gewusst zu haben. 
  • Die Staatsanwaltschaft hat für Hitler acht Jahre Haft beantragt. Das Volksgericht stellt Hitler, Kriebel, Weber und Pöhner jedoch bereits nach Verbüßung eines weiteren Strafteils von sechs Monaten eine Entlassung auf Bewährung in Aussicht. Den wegen Beihilfe Verurteilten gewährt es diese Bewährung sofort. 
  • Auch Hitlers Vorstrafe bleibt folgenlos: Obwohl er 1922 wegen Landfriedensbruchs verurteilt worden ist und noch unter Bewährung steht, stellt ihm das Gericht erneut eine vorzeitige Haftentlassung in Aussicht. Ebenso sieht es von der gesetzlich vorgesehenen Ausweisung des österreichischen Staatsbürgers ab. Zur Begründung erklärt das Gericht, die Vorschrift könne auf einen Mann, der sich als Deutscher fühle und im deutschen Heer Kriegsdienst geleistet habe, nicht angewandt werden. 

Da die bayerischen Volksgerichte in den ihnen übertragenen Verfahren als erste und letzte Instanz entscheiden, ist kein Rechtsmittel möglich. Das außergewöhnlich milde und sofort rechtskräftige Urteil wird bereits von Zeitgenossen scharf als Ausdruck einer politisch einseitigen Justiz kritisiert. 

5. Juni 1962
Auseinandersetzungen zwischen der Polizei und rund 2.000 Personen

München-Maxvorstadt * Im Anschluss an ein Jazzkonzert kommt es an der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität zu Auseinandersetzungen zwischen der Polizei und rund 2.000 Personen, als nach dem Ende des Konzerts in der Aula der Universität zahlreiche Konzertbesucher die Musiker auffordern, auf dem Geschwister-Scholl-Platz weiterzuspielen.

Als die mit Buhrufen begrüßte Polizei eintrifft, kommt es zu Rangeleien und zwei Festnahmen. Die Polizei wird von den Protestierern durch eine Blockade am Wegfahren gehindert. Dabei werden auch die Reifen des Einsatzwagens zerstochen. 

Die bedrängten Polizisten rufen Verstärkung, die mit zwei Funkstreifenwagen, dem Kleinen und Großen Überfallkommando sowie dem Bereitschaftszug der Stadtpolizeischule am Ort der Auseinandersetzung eintrifft. Der Polizeimacht gelingt es an diesem Abend die Menge zu zerstreuen. Es kommt zu weiteren sieben Festnahmen. Die so Festgesetzten werden alle wegen Auflauf und Landfriedensbruch angezeigt.

Dieses Geplänkel geht als „Unikrawall“ in die Geschichte ein.

Um November 1986
Baufortschritt und juristische Aufarbeitung

Wackersdorf - Schwandorf * Während die Arbeiten auf dem WAA-Gelände fortgesetzt und die Baustelleneinrichtungen erweitert werden, beschäftigen die zurückliegenden Proteste zunehmend Polizei und Justiz. Gegen zahlreiche Demonstranten laufen Ermittlungs- und Strafverfahren, unter anderem wegen Landfriedensbruchs, Sachbeschädigung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung. 

Zugleich werden einzelne Vorwürfe gegen Polizeibeamte untersucht. Sie betreffen unter anderem unverhältnismäßige Gewaltanwendung bei Demonstrationen, Räumungen und Festnahmen. Der WAA-Konflikt verlagert sich damit zunehmend vom Bauzaun in Polizeidienststellen, Staatsanwaltschaften und Gerichte. 

Suchbegriffe: WAA, Wackersdorf