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7. August 1831
Das Landgericht Au wird nach Steuerdistrikten gebildet

München - Ramersdorf * Das Landgericht Au wird nicht nach bürgerlichen Gemeinden, sondern nach Steuerdistrikten gebildet. Nun überträgt man auch die Zuständigkeit des Gerichtsbezirks auf dieses Gebiet. Dadurch entstehen für Ramersdorf problematische Abläufe im Gemeindeleben, weshalb sich der Gemeindevorstand mehrfach beklagt - und Erfolg hat. 

1833
Der Besitz Haidenau liegt nicht nur „bey“, sondern „mitten“ in Haidhausen

Haidhausen * Da Dr. Sieber die Ansicht vertritt, dass sein Haidhauser Gut Haidenau sich „bey Haidhausen“ befindet, erklärt das Landgericht Au, dass der Besitz Haidenau nicht nur „bey“, sondern sogar „mitten“ in Haidhausen liegt und „durch den Starrsinn des Besitzers nicht in eine andere Gemeindegemarkung versetzt“ werden kann.

31. Dezember 1833
Die gewerbliche Bevölkerung übertrifft die bäuerliche ums Neunfache

Haidhausen * Aus einem Bericht des Königlichen Landgerichts Au geht hervor, dass

  • die rein landwirtschaftlich tätige Bevölkerung in Haidhausen - einschließlich der ansässigen und nichtansässigen Tagelöhner und Dienstboten - 445 Personen umfasst.
  • Die rein gewerbliche Bevölkerung - mit Gesellen, Lehrlingen, Dienstboten und Taglöhnern - beträgt 4.053 Menschen, wovon 1.764 Personen in Haidhausen ansässige Tagelöhner sind.

Das bedeutet, dass die gewerbliche Bevölkerung zahlenmäßig die bäuerliche um das Neunfache übertrifft. 

6. März 1837
Die Zugehörigkeit der Ramersdorfer Lüften zum Landgericht Au

Haidhausen - Ramersdorf * In der Auseinandersetzung um die Zugehörigkeit der Ramersdorfer Lüften zum Landgericht Au wird folgendes festgelegt:

„Zur Beseitigung der Nachteile, welche die gegenwärtig bestehende teilweise Unterordnung der Landgemeinde Ramersdorf unter die Landgerichte Au und München zur Folge hat, haben S.M. der König [...] zu beschließen geruht, daß der dem Steuerdistrikt Haidhausen und infolgedessen bisher dem Landgericht Au angehörige Teil der Landgemeinde Ramersdorf dem Landgericht München, welchem bereits der größere Teil dieser Gemeinde angehört, sowohl in Bezug auf Justizpflege als auch auf Administration zugewiesen und demnach der Landgemeinde Ramersdorf in ihrem ganzen Umfang und in jeder Beziehung des landgerichtlichen Geschäftskreises einem und demselben Landgericht untergeordnet werde.“

Das ist zwar sehr positiv formuliert, doch werden damit lediglich die Ramersdorfer Lüften in den Bezirk des Landgerichts München überstellt, nichts aber am Bestand der Gemeinde Ramersdorf und an der Zugehörigkeit zum Steuerdistrikt Haidhausen verändert.
Außerdem werden die „Lüftler“ - aufgrund der weiten Wege - nach Haidhausen eingepfarrt.

25. Oktober 1842
Die Hausbesitzer in der Birkenau sind zum Straßenunterhalt verpflichtet

Untergiesing * Die Besitzer der Häuser in der Birkenau sind zum Unterhalt der Straßen verpflichtet. In einem Brief beschweren sich die Siedler, dass der „ehemalige Geh- und Fahrweg von Birkenau bis zur Loh“ schon „seit 1½ Jahren verwahrlost liegt, daß er bei Regen und Schnee nur einem Wassergraben gleicht, des Tags nur mit Vorsicht, des Nachts aber gar nicht zu passiren ist“.

Zudem bitten die Birkenauer die Giesinger, diese „nicht ganz und gar versinken zu lassen, zumal auch kleine Kinder bis zur Schule durch diesen Weg watten müssen“. Das zuständige Landgericht Au antwortet darauf, dass sie selbst für den fahrbaren Zustand ihrer Straßen zu sorgen hätten.

1. Oktober 1854
Die Ramersdorfer Lüften kommen zum Landgericht rechts der Isar

Ramersdorf * Im Zusammenhang mit der Eingemeindung Haidhausens nach München überlegte der Stadtrat ganz konkret, das gesamte Gemeindegebiet von Ramersdorf gleichzeitig in den Münchner Burgfrieden zu integrieren. 

Diese Pläne zerschlagen sich zunächst. Dafür wird das Landgericht Au aufgehoben und die Ramersdorfer Lüften gemeinsam mit der Gemeinde Ramersdorf dem Landgericht rechts der Isar zugeteilt.