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7. Februar 1440
Eine Leiche im Fass strandet in München

München * An der Isarbrücke verfängt sich ein Fass, dass eine Selbstmörderin enthält, die sich durch Erhängen das Leben genommen hatte. Recherchen im Landgericht Wolfratshausen ergeben, dass man dort die Frau nicht begraben wollte und man sie deshalb in dem Fass auf das Wasser der Isar setzte. Die Münchner legen sie daraufhin wieder in das Fass und lassen sie weiter isarabwärts treiben.

Es war durchaus üblich, dass man Leichen oder Delinquenten, mit denen man nichts zu tun haben wollte, auf einem Floß auf der Isar aussetzte. 

24. Oktober 1460
Die Stadtgrenzen werden im Burgfriedensbrief festgelegt

München * Die Grenzen des Münchner Burgfriedens werden im Burgfriedensbrief festgelegt. Das auf der rechten Isarseite gelegene Gebiet gehörte ursprünglich zum Landgericht Wolfratshausen, das dort auch die Jurisdiktion, die Gerichtsbarkeit, ausübte. Die Stadtherren beantragten bei den regierenden Herzögen Johann und Sigmund die Erweiterung des Münchner Burgfriedens.  

In dem Erlass wurde daraufhin für den Bereich des Gasteigs bestimmt: „Es soll auch das Siechhaus auf dem Gastay enhalb der Yserpruckh vnnd auch dieselb Yserpruckh auch In vnnserer Statt München Burckfrid ligen. Doch so behalten wir vnns den wasserstromb der Yser, das vnns der mit Herrlichkeit soll beleiben vnnd zustehen“.

1538
Ein Connz Holzhauser wird als Haidhauser Hausbesitzer aufgeführt

Haidhausen * In einem Steuerverzeichnis des Landgerichts Wolfratshausen wird ein Connz Holzhauser als Haidhauser Hausbesitzer aufgeführt. Ob dieser aber mit der später auftauchenden Familie Holzhauser in einem Zusammenhang steht, lässt sich wegen Fehlens weiterer Angaben nicht mit Sicherheit feststellen. 

Mai 1610
Der Gerichtsbezirk ob der Au negst München wird geschaffen

Au - Haidhausen - Untergiesing * Der Gerichtsbezirk ob der Au negst München wird wegen seiner besonderen Sozialstruktur geschaffen. Die vergleichsweise große Einwohnerzahl der Ortschaften Haidhausen, Au und Niedergiesing, das sich in der Gegend um den heutigen Nockherberg befindet, und der daraus resultierende Verwaltungs- und Jurisdiktionsbedarf erfordert diese Sonderstellung.

Gerade auch deshalb, weil das Landgericht weit entfernt liegt und der Richter von Wolfratshausen sowie der Amtmann von Perlach den Verhältnissen nicht mehr gewachsen sind.

In einem ersten Schritt werden diese Orte dem Hofoberrichter unterstellt. 

Anno 1612
Das eigenständige Gericht ob der Au negst München wird eingerichtet

Au - Haidhausen * Nachdem der für die Au und Haidhausen zuständige Richter von Wolfratshausen und der Amtmann von Perlach den Verhältnissen in diesen Ortschaften nicht mehr gewachsen sind, werden für diese Ansiedelungen ein eigenständiges Gericht eingerichtet: das „Gericht ob der Au negst München“, in das Obergiesing und Bogenhausen „aus bedenklichen Ursachen“ ausdrücklich nicht einbezogen wird. 

Es ist allerdings kein selbstständiges Landgericht, sondern ein Niedergericht, deren hochgerichtlichen Funktionen auch weiterhin vom Landrichter in Wolfratshausen wahrgenommen werden. Das Gericht ob der Au ist letztlich nichts anderes als eine Hofmark unter der Gerichtsbarkeit des Hofoberrichteramtes. 

Der Grund dafür liegt in der besonderen Entwicklung dieser Vororte. Au und Haidhausen besitzen durch den starken Zuzug von Tagelöhnern mit ihren Familien eine völlig andere, vorwiegend gewerblich geprägte Sozialstruktur. Die sie umgebende Dörfer sind dagegen bäuerlich organisiert. 

Viele Tagwerkerfamilien folgen, oft aus blanker Not heraus, den Verheißungen der Stadt. Da ihnen eine Niederlassung innerhalb Münchens jedoch nicht erlaubt ist, siedeln sie sich unmittelbar außerhalb des Münchner Burgfriedens an. Jede Hochkonjunktur im Münchner Bauwesen führt zu einem erneuten Zustrom von Arbeitskräften und ihren Familien aus dem umliegenden Land. 

Zu den Tagwerkerfamilien gesellen sich verarmte Stadtbewohner und Handwerker, die von den Zünften - aus Furcht vor wachsender Konkurrenz - nicht aufgenommen werden. Hinzu kommen Kranke und Bettler, Kleingewerbetreibende, Landstreicher sowie Menschen am Rand der Gesellschaft: Arme, Unehrliche und auch Kriminelle. Kurz gesagt: all jene Personen, die die Bewohner der Residenzstadt lieber außerhalb ihrer Stadttore sehen. 

23. Dezember 1705
Ein bäuerliches Aufgebot trifft sich in Schäftlarn

Schäftlarn * Ein bäuerliches Aufgebot von rund 3.000 Mann aus den verschiedensten Gerichtsbezirken und Hofmarken treffen sich in Schäfftlarn.

  • Vom Landgericht Tölz 500 Mann,
  • vom Klostergericht Benediktbeuern 200 Mann,
  • vom Klostergericht Tegernsee 200 Mann,
  • aus den Hofmarken Reichersbeueren, Sachsenkam und Dietramszell 100 Mann,
  • vom Landgericht Aibling und der Grafschaft Hohenwaldeck 600 Mann,
  • aus der Grafschaft Valley 300 Mann,
  • vom Landgericht Rosenheim 70 Mann,
  • vom Landgericht Starnberg 200 Mann und
  • vom Landgericht Wolfratshausen 600 Mann.

Etwa ein Drittel der Männer haben Gewehre, der Rest ist mit den typischen Bauernwaffen ausgestattet. Das Aufgebot umfasst 300 Reiter und verfügt über sechs Geschütze.

Am Nachmittag treffen sich in Schäfftlarn die Anführer der Aufständischen zu ihrer ersten Beratung. Das Kommando über den gesamten Heerhaufen wird dem kurbaierischen Hauptmann Matthias Mayer übertragen. Er weigert sich und übernimmt den Oberbefehl erst nach massivem Druck.

Zum Unterkommandanten wird Leutnant Johann Houis ernannt. Die Schützen führt der „Jägeradam“ Schöttl, die Reiterei der Tölzer Pflegskommissär Joseph Ferdinand Dänkel an.

Als am Abend ungünstige Nachrichten aus München eintreffen, wollen Hauptmann Matthias Mayer und eine ganze Reihe von Beamten das ganze Vorhaben abblasen. Doch Pflegskommissär Dänkel, Kriegskommissär Fuchs und der Münchner Weinwirt Jäger setzen sich mit aller Kraft für den „Marsch nach München“ ein. 

5. September 1803
Das Landgericht München zieht ins ehemalige Kloster Lilienberg

Au * Das Landgericht München bezieht die Räume im ehemaligen Kloster Lilienberg. Es umfasst neben den Orten des Gerichts ob der Au das Amt Perlach vom Landgericht Wolfratshausen, das Gebiet Neuhausen vom Landgericht Dachau, die Gebiete Gauting und Germering aus dem Landgericht Starnberg sowie Fröttmaning und Garching aus dem Landgericht Kranzberg. Dazu die Orte Ismaning, Ober- und Unterföhring, Daglfing und Englschalking aus dem kurz zuvor staatlich eigenständigen Fürstbistum Freising.

1862
Das Gerichtswesen wird von der Verwaltung getrennt

München * Das Gerichtswesen wird von der Verwaltung getrennt und in diesem Zusammenhang das Landgericht links der Isar mit dem Landgericht Starnberg vereinigt. Dadurch entsteht das Bezirksamt links der Isar.  

Das Bezirksamt rechts der Isar bildet sich aus der Zusammenlegung des Landgerichts Wolfratshausen mit dem Landgericht rechts der Isar.