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23. November 1802
Die Reichsdeputation beschließt den Reichsdeputationshauptschluss

Regensburg * Die Reichsdeputation beschließt in seiner 30. Sitzung den Reichsdeputationshauptschluss. Dieser bildet die Grundlage für die Aufhebung der Geistigen Staaten und der Landsässigen Klöster, die der „freien und vollen Disposition der respectiven Landesherren“ überlassen werden. Baiern vollzieht daraufhin offiziell die Inbesitznahme der ihm zugeteilten Territorien: 

  • Die Fürstbistümer Freising, Augsburg, Bamberg, Würzburg
  • sowie Teile der Fürstbistümer Eichstätt, Passau und Salzburg.

Damit werden große Teile Schwabens und Frankens baierisch.