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9. Oktober 1809
Die Statuten des Landwirtschaftlichen Vereins werden bestätigt

München * Die Statuten des Landwirtschaftlichen Vereins, Sitz München, werden vom König bestätigt. Laut seiner Satzung will der Landwirtschaftliche Verein in Baiern seine Zwecke erreichen,

  • „durch mündliche und schriftliche Mittheilungen seiner Mitglieder;
  • durch Ankauf und Vertheilung vorzüglicher Viehzuchtracen,
  • nützlicher Sämereien und Gewächse,
  • dann zweckmäßiger Geräthe; [...],
  • Herausgabe einer Wochenschrift, [...];
  • Vertheilung von Preisen für wichtige mit besonderem Fleiße und entsprechendem Erfolge ausgeführten Versuche und Abfassung wichtiger vom Verein veranlaßter Abhandlungen;
  • endlich durch Unterstützung würdiger, unverschuldet verunglückter Arbeiter, Gewerbe- und Landleute.“
November 1810
Vereinbarung für ein jährliches Münchner Oktoberfest

München * Zwischen den Gründern und Veranstaltern des ersten Münchner Oktoberfestes und dem Generalkomitee des landwirtschaftlichen Vereins wird eine Vereinbarung getroffen, „wonach die Volksfeier in der Maximilianswoche [12. Oktober] fortan jährlich als gemeinsames Fest begangen“ werden soll - unter Einbeziehung landwirtschaftsbezogener Aktivitäten.

Bis 1818 organisiert der Landwirtschaftliche Verein das Gesamtfest: Pferderennen und Landwirtschaftliche Präsentation.

14. Oktober 1811
Die erste baierische Landwirtschaftsausstellung beginnt

München-Theresienwiese * Am zweiten Tag des Oktoberfestes, einem Montag, beginnt die erste baierische - und gleichzeitig deutsche - Landwirtschaftsausstellung. 23 Hengste, 29 Zuchtstuten, 31 Kühe, 27 Schafböcke und 3 Schweine werden präsentiert und ausgezeichnet. Mit einem Viehmarkt, bei dem 1.026 Stück Vieh zum Kauf angeboten werden, endet das erweiterte Oktoberfest des Jahres 1811.

25. September 1819
Der Magistrat übernimmt die organisatorische Verantwortung für die Wiesn

München-Theresienwiese * Nachdem die Stadt München ein Jahr zuvor durch das Gemeinde-Edikt und die Verfassung des Königreichs Baiern erste kommunale Selbstverwaltungsrechte zurückerhalten und sich neu konstituiert hat, übernimmt der Magistrat der Stadt die alleinige organisatorische und finanzielle Verantwortung für den Unterhaltungsteil des Oktoberfestes, worunter das Pferderennen und das Vogelschießen gemeint ist. Für diesen Teil wird künftig der Name Oktoberfest gebraucht.

Die Ausrichtung des landwirtschaftlichen Teils (Vieh-Prämierung, Ausstellung und Viehmarkt) bleibt in der Verantwortung des Landwirtschaftlichen Vereins. Dieser Teil wird künftig als Landwirtschaftliches Centralfest bezeichnet werden.

Bis heute ist die Landeshauptstadt München der alleinige Veranstalter der Wiesn.