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10. Februar 1933
Für eine differenzierte Auseinandersetzung mit Richard Wagners Werken

München-Maxvorstadt * Im „Richard-Wagner-Jahr“ hält Thomas Mann aus Anlass des 50. Todestages des berühmten Künstlers im Auditorium maximum der Universität München einen Vortrag über „Leiden und Größe Richard Wagners“. Thomas Mann verliest dabei ein zwanzigseitiges Manuskript aus einem rund siebzig Seiten umfassenden Aufsatz. 

In seinem Referat spricht sich Thomas Mann gegen eine einseitig heroisierende Verherrlichung und eine differenzierte Auseinandersetzung mit den Werken Richard Wagners aus.

16. April 1933
Der „Protest der Richard-Wagner-Stadt München“ gegen Thomas Mann

München * Gegen den „Wagner-Vortrag“ Thomas Manns organisieren der Bayerische Staatsoperndirektor Prof. Hans Knappertsbusch und der Generalmusikdirektor Prof. Dr. Hans Pfitzner einen „Protest der Stadt München“. Dieser wird in den Münchner Neuesten Nachrichten abgedruckt und ist von den führenden Vertretern des künstlerischen Lebens Münchens unterzeichnet worden. Darunter

  • der Präsident der Akademie der Bildenden Künste, Prof. Dr. German Bestelmeyer;
  • der Bildhauer Bernhard Bleeker;
  • Oberbürgermeister Karl Fiehler;
  • der Akademieprofessor Olaf Gulbransson;
  • der Generalintendant der Bayerischen Staatstheater, Clemens von Frankenstein;
  • der Generalmusikdirektor Dr. Richard Strauß;
  • der Präsident der Industrie- und Handelskammer Josef Pschorr
  • und viele andere Honoratioren mehr.

In dem Protestschreiben heißt es: „Nachdem die nationale Erhebung Deutschlands festes Gefüge angenommen hat, kann es nicht mehr als Ablenkung empfunden werden, wenn wir uns an die Öffentlichkeit wenden, um das Andenken an den großen deutschen Meister Richard Wagner vor Verunglimpfung zu schützen. 

Wir empfinden Wagner als musikalisch-dramatischen Ausdruck tiefsten deutschen Gefühls, das wir nicht durch ästhetisierenden Snobismus beleidigen lassen wollen, wie das mit so überheblicher Geschwollenheit in Richard-Wagner-Gedenkreden von Herrn Thomas Mann geschieht. [...] 

Wir lassen uns eine solche Herabsetzung unseres großen deutschen Musikgenies von keinem Menschen gefallen, ganz sicher aber nicht von Herrn Thomas Mann, [...]. 

Wer sich selbst als derart unzuverlässig und unsachverständig in seinen Werken offenbart, hat kein Recht auf Kritik wertbeständiger deutscher Geistesriesen.“

Thomas Mann wiederholt seinen Vortrag in Amsterdam, Brüssel und Paris. Doch nach dem „Protest der Richard-Wagner-Stadt München“ kann er nicht mehr in seine Heimatstadt zurückkehren.

14. Juli 1933
Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses

Berlin * Im Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses bestimmten die Nationalsozialisten, dass Menschen in acht Krankheitsfällen - auch gegen ihren Willen - sterilisiert, also unfruchtbar gemacht werden können. Die aufgeführten Krankheiten sind: 

  • angeborener Schwachsinn,
  • Schizophrenie,
  • manisch-depressives Irresein,
  • Epilepsie,
  • Veitstanz,
  • erbliche Blindheit und Taubheit und
  • schwere körperliche Mißbildungen.

Außerdem können Personen, die an schwerem Alkoholismus leiden, unfruchtbar gemacht werden.

In den Jahren von 1933 bis 1945 werden aufgrund dieses Gesetzes circa 400.000 Männer und Frauen mit erblichen Krankheiten sterilisiert. Nach den Grundsätzen nationalsozialistischer Erbgesundheitspflege gehört die Maßnahme der Sterilisation zur künstlichen Ausmerze, die bis zur Vernichtung lebensunwerten Lebens geht.

18. Oktober 1935
Das Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes

Berlin * Das Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes, auch Ehegesundheitsgesetz genannt, wird verkündet. Es soll alle - nach Ansicht der Nationalsozialisten unerwünschten und nach ihrer Auffassung minderwertigen Nachkommen verhindern.

Das Gesetz verbietet in einer Reihe von Fällen die Eheschließung. Deshalb müssen die Verlobten vor der Eheschließung „durch ein Zeugnis des Gesundheitsamtes [Ehetauglichkeitszeugnis] nachweisen, daß ein Ehehindernis nach § 1 nicht vorliegt“.

  • Als Ehehindernis gilt, wenn einer der Partner an einer mit Ansteckungsgefahr verbundenen Krankheit leidet, die nach nationalsozialistischer Ansicht eine erhebliche gesundheitliche Schädigung des Partners oder der Nachkommen befürchten ließ.
  • Darüber hinaus wurde mit dem Ehetauglichkeitszeugnis bescheinigt, dass die Eheschließung nicht gegen das Blutschutzgesetz verstößt.
  • Das Ehegesundheitsgesetz schreibt ja vor: „Eine Ehe soll ferner nicht geschlossen werden, wenn aus ihr eine die Reinhaltung des deutschen Blutes gefährdende Nachkommenschaft zu erwarten ist.“
  • Damit ist nicht nur das Verbot der Ehe zwischen Juden und Nicht-Juden gemeint, sondern nach dem Gesetzeskommentar auch die Verheiratungen mit „Negern und Zigeunern“.

Später wird die Vorschrift noch auf die Eheschließung zwischen Deutschen und Angehörigen osteuropäischer Volker ausgedehnt.

12. Dezember 1935
Der Lebensborn e.V. wird in Berlin gegründet

Berlin * Der Lebensborn e.V. wird auf Veranlassung des Reichsführers SS, Heinrich Himmler, in Berlin gegründet und ist von Anfang an in die nationalsozialistische Rassenpolitik eingebunden. Himmler will die „erbgesundheitlich wertvolle Sippe deutscher nordisch bestimmter Art“ erhalten und vermehren, wobei die SS die „Elite des Herrenvolkes“ der Deutschen werden soll. 

Der Gedanke des „guten Blutes“ basiert auf der nationalsozialistischen Rassenkunde und der Gedankenwelt des Sozialdarwinismus, in der behauptet wird, es gibt minderwertige Rassen und eine hochwertige, die nordische Rasse, zu der die Mehrheit der Deutschen zu zählen sei.

1936
Heinrich Himmler bestimmt die Aufgaben des Lebensborn e.V.

Berlin * Heinrich Himmler bestimmt die Aufgaben des Lebensborn e.V. im Detail. 

Mindestens vier Kinder sollen in jeder SS-Familie aufwachsen, da die „Frage vieler Kinder [...] nicht Privatangelegenheit des einzelnen, sondern Pflicht gegenüber seinen Ahnen und unserem Volk“ ist. „Falls unglückliche Schicksalsumstände der Ehe eigene Kinder versagen, soll jeder SS-Führer rassisch und erbgesundheitlich wertvolle Kinder annehmen und sie im Sinne des Nationalsozialismus erziehen [...]“

Punkt 2 bestimmt als Aufgabe des Vereins: „Rassisch und erbbiologisch wertvolle werdende Mütter unterzubringen und zu betreuen, bei denen nach sorgfältiger Prüfung der eigenen Familie und der Familie des Erzeugers [...] anzunehmen ist, daß gleich wertvolle Kinder zur Welt kommen“

Wenn schwangere Frauen nachweisen können, dass unter ihren Vorfahren keine Juden sind, und wenn ihnen zudem SS-Ärzte ihre sogenannte erbbiologische Gesundheit bestätigen, wird ihnen - um eine Abtreibung zu verhindern - die Aufnahme in ein Entbindungsheim des Lebensborn e.V. versprochen. 

Die Verwirklichung der rassischen Komponente der NS-Weltanschauung zielt auf die Ablösung der alten Führungsschichten durch eine neue, biologisch geformte nationalsozialistische Elite.

26. Juni 1938
Öffentliche Zustimmung und weitere Nutzung des Synagogen-Geländes

München-Kreuzviertel * Während der Abriss der Hauptsynagoge voranschreitet, feiert die nationalsozialistische Propaganda die Zerstörung des Gotteshauses. Die NS-Zeitung „Der Stürmer“ kommentiert den Vorgang am 26. Juni 1938 mit den Worten: „Ein Schandfleck verschwindet.“ 

Anders als beim wenige Tage später beginnenden Abriss der evangelischen Matthäuskirche regt sich gegen die Zerstörung der Synagoge in der Öffentlichkeit kein nennenswerter Protest. Die Beseitigung des jüdischen Sakralbaus zur Schaffung neuer Verkehrs- und Freiflächen wird weitgehend widerspruchslos hingenommen. 

Der ebenfalls vorgesehene Abriss des jüdischen Gemeindehauses in der Herzog-Max-Straße 3–5 wird jedoch nicht umgesetzt. Stattdessen übernimmt das Rasse- und Siedlungshauptamt der SS die Gebäude. Ab 1940 befindet sich dort eine Dienststelle des Lebensborn e. V., einer nationalsozialistischen Organisation zur Förderung der bevölkerungspolitischen Ziele des Regimes.

Dezember 1938
Das Anwesen Cuvilliésstraße 22 wird arisiert

München-Bogenhausen * Das Anwesen Cuvilliésstraße 22 gehört der jüdischen Mitbürgerin Rosa Wassermann und ihrem Sohn Rudolf. Weil den Juden der eigenständige Handel mit Immobilien verboten ist, müssen sie das Grundstück für 36.900 RM an die Vermögensverwertung München GmbH übertragen.

1. September 1939
Adolf Hitler erlässt den Euthanasiebefehl

Berlin * Der Euthanasiebefehl Hitlers, wird zwar erst Ende Oktober 1939 geschrieben, aber auf den 1. September 1939 rückdatiert. „Träger minderwertigen Erbgutes“ (siehe 14. Juli 1933) gelten den Nazis als „lebensunwertes Leben“. Das geheime Ermächtigungsschreiben Adolf Hitlers hat die planmäßige Tötung von 100.000 Erwachsenen und 20.000 Kindern zur Folge. 

Die Verwirklichung des Euthanasieprogramms soll vor der Öffentlichkeit geheim gehalten werden, weshalb die unmittelbar Hitler unterstellte Kanzlei des Führers der NSDAP mit der Vorbereitung und Durchführung der Tötungsmaßnahmen beauftragt wird. Die Euthanasie-Aktion wird inoffiziell als Aktion T 4 bezeichnet, nach dem Sitz der zuständigen Dienststelle in der Berliner Tiergartenstraße 4.

Um keinen Verdacht zu erregen, werden in den Tötungsanstalten eigene Standesämter zur Ausstellung der Todesurkunden eingerichtet. Die Angehörigen erhalten eine Mitteilung, dass der Kranke „unerwartet an einer Krankheit“ gestorben und bereits eingeäschert worden ist.

Um 1940
Entbindungsheime und Kinderheime des Lebensborn e.V.

Europa * Im Deutschen Reich (einschließlich Österreich) besitzt der Lebensborn e.V. neun Entbindungsheime und zwei Kinderheime.

Für die Geburt unehelich gezeugter Kinder deutscher Besatzungstruppen eröffnet der Lebensborn e.V. in Belgien, Frankreich, Luxemburg und Norwegen insgesamt zwölf Entbindungsheime. Alleine in Norwegen kommen 8.000 bis 9.000 Kinder zur Welt.

Jedes Lebensborn-Heim besitzt ein eigenes Standesamt und eine polizeiliche Meldestelle. 

15. Januar 1940
Umzug der Lebensborn-Zentrale

München-Kreuzviertel * Der ebenfalls geplante Abriss des jüdischen Gemeindehauses in der Herzog- Max-Straße 3-5 kommt nicht zur Ausführung. Die Gebäude werden daraufhin dem Rasse- und Siedlungs-Hauptamt der SS zur Verfügung gestellt. Daraufhin verlegt die Zentrale des Lebensborn e.V. ihren Sitz von der Poschinger Straße 1 in die Herzog-Max-Straße 3-7.

Ab 1941
Der Lebensborn e.V. lässt „rassisch wertvolle“ Kinder entführen

Berlin * Der Lebensborn e.V. wirkt bei der Eindeutschung „rassisch wertvoller“ Kinder aus den besetzten Gebieten mit. Mehrere hundert Kinder im Alter von wenigen Monaten bis 17 Jahren werden - gegen den Willen oder ohne Wissen der Eltern - aus Norwegen, Polen, dem früheren Jugoslawien oder der ehemaligen Tschechoslowakei nach Deutschland geschickt.

Der Lebensborn e.V. gibt ihnen deutsche Namen, erzieht sie in seinen Heimen ausschließlich in deutscher Sprache zu deutscher Lebensweise und vermittelt sie in deutsche Pflege- oder Adoptionsfamilien.

Die äußeren Merkmale der Kinder müssen sie als „reinrassisch“ und zur Vermehrung des „guten Blutes“ geeignet erscheinen lassen, denn - so hat Heinrich Himmler SS-Führern im besetzten Polen erklärt: „Das, was in den Völkern an gutem Blut unserer Art vorhanden ist, werden wir uns holen, indem wir ihnen, wenn notwendig, die Kinder rauben und sie bei uns großziehen.“

24. Juni 1941
Der Lebensborn e.V. erwirbt die Bürgermeister-Villa in Bogenhausen

München-Bogenhausen * Der Lebensborn e.V. erwirbt die Bürgermeister-Villa in der Ismaninger Straße 95 in Bogenhausen. Zu diesem Zweck genehmigt Heinrich Himmler die Aufnahme eines Kredits in Höhe von 750.000 RM. Die Villa wird zur Unterbringung von Lebensborn-Dienststellen gebraucht, die in der Herzog-Max-Straße 3-7 keinen Platz mehr haben. So zum Beispiel die Krankenkassenabteilung

In einem Rundschreiben vom 24. Juni 1941 wird die Eröffnung der Verwaltungsstellen als „Dienststelle Ismaningerstraße 95“ bekannt gegeben. Unter der Anschrift Ismaninger Straße 95 findet sich die einzige offizielle Eintragung des Lebensborn e.V. in einem Münchner Adressbuch.

18. Dezember 1942
Der Lebensborn in der Bürgermeistervilla

München-Bogenhausen * Dr. med. Gregor Ebner, der Geschäftsführende Vorstand des Lebensborn e.V. und ärztlicher Leiter sämtlicher Lebensborn-Heime, wohnt mit seiner Frau und den beiden jüngeren Töchtern bis zum 4. April 1943 im ersten Obergeschoss der Villa an der Ismaninger Straße 95. 

Weitere Bewohner der Villa sind die Lebensborn-Mitarbeiter Ueberschaar, Taubenheim und Pröll. Die Erdgeschosswohnung nutzt der Leiter der Rechtsabteilung des Lebensborn e.V., Günther Tesch.

20. Oktober 1947
Der Prozess gegen den Lebensborn e.V. beginnt

Nürnberg * Der Lebensborn e.V. gilt nach dem Zweiten Weltkrieg für lange Zeit als eine der mysteriösesten Institutionen der NS-Herrschaft. Dass sein Geheimnis während des Dritten Reichs mit Erfolg gehütet werden konnte, erregt nach dem Jahr 1945 die besondere Neugier der Öffentlichkeit. Von seiner Existenz erfährt sie zum ersten Mal während des Nürnberger Prozesses gegen den SS-Gruppenführer Ulrich Greifelt, dem Chef des Stabshauptamtes beim Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums, und seinen Mitangeklagten.

Der als Fall VIII aufgerufene Prozess begann am 20. Oktober 1947 und endete am 10. März 1948 mit der Verkündung des Urteils.

10. März 1948
Der Prozess gegen den Lebensborn e.V. endet

Nürnberg * Der Prozess gegen den Lebensborn e.V. endet mit der Verkündigung des Urteils. In den Prozessen konnte die Anklage den Beweis nicht erhärten, dass im Lebensborn e.V. die „gelenkte Fortpflanzung“ betrieben worden sei.

Die Richter sprechen den Verein sogar von der Beteiligung an Verbrechen frei und bestätigten ihm seinen gemeinnützigen Zweck, wonach es Heinrich Himmler und der Lebensborn-Führung darum ging, die „ledige Mutter und ihr Kind“ vor der Diffamierung durch die Gesellschaft zu schützen.
„Angestrebt wurde vielmehr, die soziale Stellung der Mutter und ihres Kindes zu erleichtern“.