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3. Mai 1957
Bundestag beschließt das Gleichberechtigungsgesetz 

Bonn * Der Deutsche Bundestag verabschiedet einstimmig das „Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts“. Es setzt den seit 1949 im Grundgesetz verankerten Gleichberechtigungsauftrag im Ehe- und Familienrecht um. 

Das Gesetz beseitigt das allgemeine Letztentscheidungsrecht des Ehemanns in ehelichen Angelegenheiten. Verheiratete Frauen dürfen ihr Vermögen fortan selbst verwalten; zugleich wird die Zugewinngemeinschaft zum gesetzlichen Güterstand. Vollständig verwirklicht ist die Gleichberechtigung damit noch nicht: Bei Streitfragen über die Kinder bleibt zunächst ein väterlicher „Stichentscheid“ bestehen, den das Bundesverfassungsgericht 1959 für verfassungswidrig erklärt. 

Das Gesetz wird am 18. Juni 1957 ausgefertigt und tritt am 1. Juli 1958 in Kraft.