1. Januar 1970
Arbeiter erhalten im Krankheitsfall bis zu sechs Wochen ihren vollen Lohn
Bundesrepublik Deutschland * Das Lohnfortzahlungsgesetz tritt in Kraft. Arbeiterinnen und Arbeiter haben bei unverschuldeter krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Weiterzahlung ihres vollen Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber für bis zu sechs Wochen. Damit werden sie bei der Absicherung im Krankheitsfall den Angestellten grundsätzlich gleichgestellt.