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1822
Der Münchner Bierpfennig 

München-Graggenau * Die Münchner Obrigkeit erkennt, dass sich das in der Stadt gebraute Bier zugunsten der kommunalen Finanzen besteuern lässt. Sie führt deshalb den sogenannten Lokalmalzaufschlag ein, der im Volksmund bald als „Bierpfennig“ bezeichnet wird. Für die Stadtverwaltung entwickelt sich diese Abgabe zu einer äußerst einträglichen Einnahmequelle. 

6. Mai 1844
Die Brauer unterzeichnen das Friedensprotokoll

München * Einen Tag nach der Rücknahme der Preiserhöhung unterzeichnen die Münchner Brauer das sogenannte Friedensprotokoll. Darin heißt es: „Die versammelten Bierbrauer beschließen durch Stimmen-Mehrheit, daß der gegenwärtige Biersatz von 6 Kreuzer 2 Pfennigen für den Zeitraum von heute bis zum 16. Juli des Jahres auf 6 Kreuzer mit Einschluss des Lokal-Malzaufschlages und Schankpreises herabgesetzt werden solle.“ Damit sinkt der Bierpreis befristet bis zum 16. Juli 1844 von sechs Kreuzern und zwei Pfennigen auf sechs Kreuzer je Mass. Der Lokalmalzaufschlag und der Schankpreis sind darin bereits enthalten.