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16. April 1871
Die Reichsverfassung wird rechtskräftig

Deutsches Reich - Königreich Bayern * Die Reichsverfassung wird rechtskräftig.

Das Zweite Deutsche Kaiserreich ist ein Bundesstaat, dem - unter preußischer Hegemonie - 25 Einzelstaaten angehören. Der preußische Ministerpräsident ist gleichzeitig Reichskanzler.

Das Deutsche Reich ist nach der Präambel seiner Verfassung ein „ewiger Bund zum Schutze des deutschen Bundesgebietes und des innerhalb desselben gültigen Rechtes, sowie zur Pflege der Wohlfahrt des Deutschen Volkes“.

Diesen Bund schließen die 22 Repräsentanten:

  • der vier Königreiche Preußen, Bayern, Württemberg und Sachsen;  
  • der sechs Großherzogtümer Baden, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Hessen-Darmstadt, Oldenburg und Sachsen-Weimar;  
  • der fünf Herzogtümer Braunschweig, Anhalt, Sachsen-Coburg-Gotha, Sachsen-Meiningen und Sachsen-Altenburg;  
  • der sieben Fürstentümer Schwarzburg-Sonderhausen, Schwarzburg-Rudolstadt, Waldeck, Reuss ältere Linie, Reuss jüngere Linie, Lippe-Detmold und Schaumburg-Lippe,
  • des mitregierten Reichslandes Elsass-Lothringen sowie
  • der Regierenden Bürgermeister der drei Freien Städte Hamburg, Bremen und Lübeck.

Dieser Bundesstaat wird durch zwei Institutionen - Bundesrat und Reichstag - repräsentiert. Verfassungsrechtlich ist der Bundesrat das höchste Reichsorgan, in dem Preußen aufgrund seiner Größe und seiner hegemonialen Stellung dominiert.

In diesem Gremium sind die einzelnen Länder entsprechend ihrer Größe mit unterschiedlichen Stimmenzahlen ausgestattet vertreten: Preußen 17, Bayern 6, Sachsen und Württemberg je 4, Baden und Hessen je 3, die kleineren je 2 oder 1 - insgesamt 58 Stimmen.  

Bis im Rahmen der Reichsgründung auch in Bayern das metrische Maß eingeführt wird, fasst die Bayerische Mass 1.069 Kubikzentimeter. Durch die Preußische Maß- und Gewichtsordnung wird das Bayerische Maaß abgeschafft. Als gesamtdeutsche Maßeinheit gilt nun der Liter. Und dieser ist auf 1.000 Kubikzentimeter festgelegt worden.

1. Januar 1872
Der Liter ersetzt die bayerische Mass 

Königreich Bayern * Die Vereinheitlichung der Maße und Gewichte im Deutschen Reich tritt in Bayern in Kraft. Grundlage ist die bereits am 29. April 1869 beschlossene bayerische Maß- und Gewichtsordnung. Das metrische System mit Meter, Kilogramm und Liter ersetzt die bisherigen Landesmaße. 

Davon ist auch der Bierausschank betroffen. Die traditionelle bayerische Mass fasst 1.069 Kubikzentimeter beziehungsweise 1,069 Liter. Der neue Liter enthält dagegen nur 1.000 Kubikzentimeter. Die ausgeschenkte Menge verringert sich somit um 69 Milliliter oder rund 6,5 Prozent. 

Viele Bayern bezeichnen die neue Einheit spöttisch als „Preußenmass“. Der Unmut richtet sich vor allem dagegen, dass die Biermenge schrumpft, der Preis aber nicht entsprechend sinkt. Teilweise verlangen die Wirte sogar sieben Kreuzer je Liter, nachdem die größere bayerische Maß zuvor sechseinhalb Kreuzer gekostet hat. Die Verbraucher erhalten damit weniger Bier und müssen zugleich mehr bezahlen. 

Auch die vorhandenen Masskrüge müssen an die neue Einheit angepasst werden. Eichbeamte ermitteln den Füllstand von genau einem Liter im Inneren des Kruges und übertragen ihn mithilfe eines besonderen Messwerkzeugs auf die Außenwand. Dort bringen sie einen neuen, tiefer liegenden Eichstrich an. Die Kosten dieser Nacheichung entsprechen ungefähr dem Preis einer halben Maß Bier und müssen von den Besitzern der Krüge getragen werden. 

Neu hergestellte Krüge erhalten den Literfüllstand bereits während der Fertigung. Die alte Bezeichnung verschwindet dennoch nicht: Im alltäglichen Sprachgebrauch heißt auch der Einliterkrug weiterhin „Mass“. Aus einer historischen Maßeinheit wird damit die bis heute gebräuchliche Bezeichnung für einen Liter Bier.