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19. Juni 1801
Das Topographische Bureau wird gegründet

München * Das Topographische Bureau wird gegründet. Damit beginnt die allgemeine Landes- und Katastervermessung Baierns, das dadurch das erste exakt vermessene Land Europas werden wird.

Mit fünf jeweils fünf Meter langen Messstangen wird die 21.653,8 Meter lange Basislinie zwischen Oberföhring und Aufkirchen bei Erding gemessen. Die Verlängerung der Linie verläuft auf der einen Seite durch die Turmspitze der Aufkirchener Kirche und auf der anderen Seite durch die Spitze des nördlichen Turms der Frauenkirche, die zugleich den Nullpunkt des bayerischen Koordinatensystems bildet. Die Vermessung erfolgte in Metern, obwohl die Maßeinheit erst im Jahr 1872 im Deutschen Reich eingeführt wird. 

16. April 1871
Die Reichsverfassung wird rechtskräftig

Deutsches Reich - Königreich Bayern * Die Reichsverfassung wird rechtskräftig.

Das Zweite Deutsche Kaiserreich ist ein Bundesstaat, dem - unter preußischer Hegemonie - 25 Einzelstaaten angehören. Der preußische Ministerpräsident ist gleichzeitig Reichskanzler.

Das Deutsche Reich ist nach der Präambel seiner Verfassung ein „ewiger Bund zum Schutze des deutschen Bundesgebietes und des innerhalb desselben gültigen Rechtes, sowie zur Pflege der Wohlfahrt des Deutschen Volkes“.

Diesen Bund schließen die 22 Repräsentanten:

  • der vier Königreiche Preußen, Bayern, Württemberg und Sachsen;  
  • der sechs Großherzogtümer Baden, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Hessen-Darmstadt, Oldenburg und Sachsen-Weimar;  
  • der fünf Herzogtümer Braunschweig, Anhalt, Sachsen-Coburg-Gotha, Sachsen-Meiningen und Sachsen-Altenburg;  
  • der sieben Fürstentümer Schwarzburg-Sonderhausen, Schwarzburg-Rudolstadt, Waldeck, Reuss ältere Linie, Reuss jüngere Linie, Lippe-Detmold und Schaumburg-Lippe,
  • des mitregierten Reichslandes Elsass-Lothringen sowie
  • der Regierenden Bürgermeister der drei Freien Städte Hamburg, Bremen und Lübeck.

Dieser Bundesstaat wird durch zwei Institutionen - Bundesrat und Reichstag - repräsentiert. Verfassungsrechtlich ist der Bundesrat das höchste Reichsorgan, in dem Preußen aufgrund seiner Größe und seiner hegemonialen Stellung dominiert.

In diesem Gremium sind die einzelnen Länder entsprechend ihrer Größe mit unterschiedlichen Stimmenzahlen ausgestattet vertreten: Preußen 17, Bayern 6, Sachsen und Württemberg je 4, Baden und Hessen je 3, die kleineren je 2 oder 1 - insgesamt 58 Stimmen.  

Bis im Rahmen der Reichsgründung auch in Bayern das metrische Maß eingeführt wird, fasst die Bayerische Mass 1.069 Kubikzentimeter. Durch die Preußische Maß- und Gewichtsordnung wird das Bayerische Maaß abgeschafft. Als gesamtdeutsche Maßeinheit gilt nun der Liter. Und dieser ist auf 1.000 Kubikzentimeter festgelegt worden.

27. Dezember 1871
Der Liter verschärft den Bierpreisstreit 

München * Neue Auseinandersetzungen um den Bierpreis kündigen sich an. Der Konflikt, der bis 1874 andauert, wird nicht nur in Wirtshäusern und auf der Straße, sondern zunehmend auch in den Zeitungen ausgetragen. 

Zusätzlichen Unmut verursacht die Einführung des metrischen Systems zum 1. Januar 1872. Der Liter ersetzt die bisherige bayerische Maß, die rund 1,069 Liter fasst. Die Gäste erhalten künftig also 0,069 Liter weniger. Gleichzeitig soll der Ausschankpreis von sechseinhalb Kreuzern für die alte Maß auf sieben Kreuzer je Liter steigen. 

Am 27. Dezember 1871 eröffnet der „Volksbote“ den publizistischen Streit: „Infolge der maßlosen Bedrückung der hiesigen Wirte vonseiten der Brauer bei Einführung des neuen Maßes, des Liters, sind Erstere gezwungen, das ihnen von den Brauern unter dem Titel ‚Bier‘ verabfolgte Gebräu, das jetzt sechseinhalb Kreuzer je Maß kostet, vom 1. Januar an um sieben Kreuzer je Liter auszuschenken.“ 

Damit entzündet sich ein polemischer Zeitungskrieg, in dem sich die beteiligten Blätter gegenseitig mit scharfen Angriffen überbieten.