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Um den 5. Januar 1501
Die baierischen Herzöge erlassen entsprechende Kleiderordnungen

München - Landshut * Die Regenten der beiden Teilherzogtümer Baiern-München, Herzog Albrecht IV., und Baiern-Landshut, Herzog Georg, nehmen eine große Reichspolizeiordnung, die am 10. September 1500 auf dem Augsburger Reichstag erlassen worden war, zum Anlass, für ihren jeweiligen Bereich entsprechende Kleiderordnungen zu erlassen. 

Inhaltlich beruhen sie auf einer Pfälzer Ordnung aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts, die entsprechend modifiziert und den ober- und niederbaierischen Verhältnissen angepasst werden. Im Gegensatz zu Landshut ist das Landgebot „Ueberfluß und Unmaas der Bekleidung und anders hiernachfolgendes berührend“ die erste Kleiderordnung für München.

28. Februar 1809
Eine einheitliche Mass für Bayern 

München * Durch die territorialen Erweiterungen zu Beginn des 19. Jahrhunderts wächst Bayern zu einem Königreich aus Regionen mit unterschiedlichen Traditionen und Wirtschaftssystemen zusammen. Besonders unübersichtlich ist das Maßwesen: Schätzungen zufolge bestehen bis zu 93 verschiedene Flüssigkeitsmaße. Zwar heißen sie fast überall „Maß“, doch ihr Inhalt unterscheidet sich erheblich. Im oberfränkischen Lauenstein fasst eine Maß knapp einen halben Liter, im ehemals salzburgischen Laufen dagegen rund 1,6 Liter. 

Diese Unterschiede erschweren Handel, Besteuerung und Preiskontrolle. Am 28. Februar 1809 erlässt König Max I. Joseph auf maßgebliche Initiative seines Reformministers Maximilian Joseph Freiherr von Montgelas eine Verordnung zur Vereinheitlichung der bayerischen Maße und Gewichte. Als verbindliche Norm für Flüssigkeiten dient künftig die Münchner Maß mit einem Inhalt von rund 1,069 Litern. 

Zur Durchsetzung der neuen Regelung lässt die Regierung kupferne Messzylinder mit dem bayerischen Staatswappen und der Aufschrift „BAIER. MAAS. 1809“ an Landgerichte, Rentämter, Städte und Märkte versenden. Diese sogenannten Muttermaße sind amtliche Vergleichs- und Eichgefäße. Als Trinkgefäße dürfen sie ausdrücklich nicht verwendet werden. Mithilfe der Muttermaße stellen die örtlichen Behörden weitere geprüfte Gefäße her und verbreiten sie in ihren Amtsbezirken. 

Eine allgemeine Eichpflicht für die Trinkkrüge besteht zunächst jedoch nicht. Viele Gäste bringen ihre eigenen Gefäße mit in das Wirtshaus. Neben Holzkannen und Zinngefäßen kommen zunehmend große Krüge aus Steinzeug auf. Um 1820 entwickelt sich daraus die charakteristische Form des bayerischen Masskrugs. 

Die neue Maß setzt sich allmählich im gesamten Königreich durch. Sie vereinheitlicht nicht nur den Ausschank, sondern wird auch zu einem sichtbaren Zeichen für das Zusammenwachsen von Altbayern, Franken und Schwaben. Obwohl die alte Maßeinheit 1872 durch den Liter ersetzt wird, bleibt ihr Name erhalten: Bis heute bezeichnet die „Mass“ einen Liter Bier und gilt als Symbol bayerischer Lebensart.

14. Oktober 1810
Kronprinz Ludwig wird Generalgouverneur des Inn- und Salzachkreises

München - Salzburg * König Max I. Joseph ernennt Kronprinz Ludwig I. zum Generalgouverneur des Inn- und Salzachkreises mit Sitz in Innsbruck. Er wird mit seiner Frau Therese im Schloss Mirabell in Salzburg wohnen.

Die Ernennung soll nicht zuletzt dazu dienen, den Kronprinzen mit den Verwaltungsgeschäften vertraut zu machen. Außerdem will ihn sein Vater in Distanz zur Regierungszentrale in München halten, um Auseinandersetzungen zwischen dem Kronprinzen und dem Außen-, Innen- und Finanzminister Maximilian Joseph Freiherr von Montgelas, die sich beide nicht sonderlich mochten, zu vermeiden.

Der Super-Minister hat eine Menge Arbeit mit der Reorganisation des neuen Staates, um tiefgreifende Reformen und um die Schaffung eines einheitlichen Beamten- und Verwaltungsstaates. Gegen seine Aufgabe ist die Deutsche Wiedervereinigung ein Kinderspiel.

Eine wichtige Voraussetzung für die zentralistisch geführte Verwaltung war die Vereinheitlichung der Maße und Gewichte. So gibt es alleine 93 verschiedene Flüssigkeitseinheiten, die anno 1809 durch die Einführung der baierischen Maaß ersetzt werden. Das Baierische Maaß fasst 1.069 Kubikzentimeter und wird Mass ausgesprochen.

16. April 1871
Die Reichsverfassung wird rechtskräftig

Deutsches Reich - Königreich Bayern * Die Reichsverfassung wird rechtskräftig.

Das Zweite Deutsche Kaiserreich ist ein Bundesstaat, dem - unter preußischer Hegemonie - 25 Einzelstaaten angehören. Der preußische Ministerpräsident ist gleichzeitig Reichskanzler.

Das Deutsche Reich ist nach der Präambel seiner Verfassung ein „ewiger Bund zum Schutze des deutschen Bundesgebietes und des innerhalb desselben gültigen Rechtes, sowie zur Pflege der Wohlfahrt des Deutschen Volkes“.

Diesen Bund schließen die 22 Repräsentanten:

  • der vier Königreiche Preußen, Bayern, Württemberg und Sachsen;  
  • der sechs Großherzogtümer Baden, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Hessen-Darmstadt, Oldenburg und Sachsen-Weimar;  
  • der fünf Herzogtümer Braunschweig, Anhalt, Sachsen-Coburg-Gotha, Sachsen-Meiningen und Sachsen-Altenburg;  
  • der sieben Fürstentümer Schwarzburg-Sonderhausen, Schwarzburg-Rudolstadt, Waldeck, Reuss ältere Linie, Reuss jüngere Linie, Lippe-Detmold und Schaumburg-Lippe,
  • des mitregierten Reichslandes Elsass-Lothringen sowie
  • der Regierenden Bürgermeister der drei Freien Städte Hamburg, Bremen und Lübeck.

Dieser Bundesstaat wird durch zwei Institutionen - Bundesrat und Reichstag - repräsentiert. Verfassungsrechtlich ist der Bundesrat das höchste Reichsorgan, in dem Preußen aufgrund seiner Größe und seiner hegemonialen Stellung dominiert.

In diesem Gremium sind die einzelnen Länder entsprechend ihrer Größe mit unterschiedlichen Stimmenzahlen ausgestattet vertreten: Preußen 17, Bayern 6, Sachsen und Württemberg je 4, Baden und Hessen je 3, die kleineren je 2 oder 1 - insgesamt 58 Stimmen.  

Bis im Rahmen der Reichsgründung auch in Bayern das metrische Maß eingeführt wird, fasst die Bayerische Mass 1.069 Kubikzentimeter. Durch die Preußische Maß- und Gewichtsordnung wird das Bayerische Maaß abgeschafft. Als gesamtdeutsche Maßeinheit gilt nun der Liter. Und dieser ist auf 1.000 Kubikzentimeter festgelegt worden.

23. August 1914
Sächsische Truppen begehen ein besonders grausames Massaker

Dinant * In Dinant, einem malerischen Kleinstädtchen an der Maas, in der Provinz Namur, veranstalten sächsische Truppen ein besonders grausames Massaker. Weil sie von angeblichen Franktireurs beschossen wurden, starten die deutschen Soldaten - auf Befehl ihrer Vorgesetzten - eine Strafaktion. Sie zünden Häuser an, plündern und ermorden 674 der knapp 8.000 Einwohner. Frauen wie Männer, Greise, viele Kinder und vier Babys, die angeblich alle bewaffnet waren.  

Die Bilder der zerstörten Stadt lösen Entsetzen und Empörung über die deutschen „Barbaren“ aus. Von Widersprüchen oder gar Verweigerungen, derartige Befehle auszuführen, haben sich keinerlei Informationen erhalten. Prinz Max, der Bruder des sächsischen Königs und Feldgeistlicher in Belgien, vertraut einem befreundeten Seelsorger folgende Worte an: „Wenn es einen gerechten Gott im Himmel gibt, müssen wir diesen Krieg verlieren wegen der Gräuel, die wir in Belgien verübt haben.“