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21. Januar 1871
Auch die Abgeordnetenkammer stimmt dem Beitritt zum Kaiserreich zu

München-Kreuzviertel * Nach einer zehnstündigen Redeschlacht stimmen 102 Abgeordnete für den Beitritt Bayerns zum Deutschen Kaiserreich und nur noch 48 dagegen. Damit ist die Zweidrittelmehrheit - wenn auch knapp - erreicht.  

Das im Jahr 1871 gegründete Deutsche Reich ist nach der Präambel seiner Verfassung ein „ewiger Bund zum Schutz des deutschen Bundesgebietes und des innerhalb dieses gültigen Rechtes, sowie zur Pflege der Wohlfahrt des Deutschen Volkes“.  

Diesen Bund schließen die 22 Repräsentanten  

  • der vier Königreiche Preußen, Bayern, Württemberg und Sachsen;  
  • der sechs Großherzogtümer Baden, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Hessen-Darmstadt, Oldenburg und Sachsen-Weimar;  
  • der fünf Herzogtümer Braunschweig, Anhalt, Sachsen-Coburg-Gotha, Sachsen-Meiningen und Sachsen-Altenburg;  
  • der sieben Fürstentümer Schwarzburg-Sonderhausen, Schwarzburg-Rudolstadt, Waldeck, Reuss ältere Linie, Reuss jüngere Linie, Lippe-Detmold und Schaumburg-Lippe, des mitregierten Reichslandes Elsass-Lothringen sowie  
  • der Regierenden Bürgermeister der drei Freien Städte Hamburg, Bremen und Lübeck.  

Dieser Bundesstaat wird durch zwei Institutionen - Bundesrat und Reichstag - repräsentiert. Verfassungsrechtlich ist der Bundesrat das höchste Reichsorgan, in dem Preußen aufgrund seiner Größe und seiner hegemonialen Stellung dominiert.  

In diesem Gremium sind die einzelnen Länder entsprechend ihrer Größe mit unterschiedlichen Stimmenzahlen ausgestattet vertreten:  

  • Preußen 17,  
  • Bayern 6,  
  • Sachsen und Württemberg je 4,  
  • Baden und Hessen je 3,  
  • die kleineren je 2 oder 1 -  
  • insgesamt 58 Stimmen. 
16. April 1871
Die Reichsverfassung wird rechtskräftig

Deutsches Reich - Königreich Bayern * Die Reichsverfassung wird rechtskräftig.

Das Zweite Deutsche Kaiserreich ist ein Bundesstaat, dem - unter preußischer Hegemonie - 25 Einzelstaaten angehören. Der preußische Ministerpräsident ist gleichzeitig Reichskanzler.

Das Deutsche Reich ist nach der Präambel seiner Verfassung ein „ewiger Bund zum Schutze des deutschen Bundesgebietes und des innerhalb desselben gültigen Rechtes, sowie zur Pflege der Wohlfahrt des Deutschen Volkes“.

Diesen Bund schließen die 22 Repräsentanten:

  • der vier Königreiche Preußen, Bayern, Württemberg und Sachsen;  
  • der sechs Großherzogtümer Baden, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Hessen-Darmstadt, Oldenburg und Sachsen-Weimar;  
  • der fünf Herzogtümer Braunschweig, Anhalt, Sachsen-Coburg-Gotha, Sachsen-Meiningen und Sachsen-Altenburg;  
  • der sieben Fürstentümer Schwarzburg-Sonderhausen, Schwarzburg-Rudolstadt, Waldeck, Reuss ältere Linie, Reuss jüngere Linie, Lippe-Detmold und Schaumburg-Lippe,
  • des mitregierten Reichslandes Elsass-Lothringen sowie
  • der Regierenden Bürgermeister der drei Freien Städte Hamburg, Bremen und Lübeck.

Dieser Bundesstaat wird durch zwei Institutionen - Bundesrat und Reichstag - repräsentiert. Verfassungsrechtlich ist der Bundesrat das höchste Reichsorgan, in dem Preußen aufgrund seiner Größe und seiner hegemonialen Stellung dominiert.

In diesem Gremium sind die einzelnen Länder entsprechend ihrer Größe mit unterschiedlichen Stimmenzahlen ausgestattet vertreten: Preußen 17, Bayern 6, Sachsen und Württemberg je 4, Baden und Hessen je 3, die kleineren je 2 oder 1 - insgesamt 58 Stimmen.  

Bis im Rahmen der Reichsgründung auch in Bayern das metrische Maß eingeführt wird, fasst die Bayerische Mass 1.069 Kubikzentimeter. Durch die Preußische Maß- und Gewichtsordnung wird das Bayerische Maaß abgeschafft. Als gesamtdeutsche Maßeinheit gilt nun der Liter. Und dieser ist auf 1.000 Kubikzentimeter festgelegt worden.

10. November 1918
Herzog Bernhard III. von Sachsen-Meiningen verzichtet auf den Thron

Meiningen * Herzog Bernhard III. von Sachsen-Meiningen verzichtet infolge des Druckes der Novemberrevolution auf den Thron. 

Sein Sohn, Prinz Ernst, verweigert sich zunächst noch. Er wird erst am 12. November seinen Verzicht erklären. 

3. April 1919
Gedanken zur Verlagerung des Landtags

München * Der Liberale Ernst Müller-Meinigen schreibt aus seiner Sicht: Ministerpräsident Johannes Hoffmann „klagte außerordentlich über den demagogischen Druck, den gerade Neurath ausübte, dem er allein auf die Dauer nicht gewachsen sei, da Neurath die Massen ungeheuer aufpeitsche und bei jeder Gelegenheit mit der Straße drohe.

Ich erklärte Hoffmann, dass dann ein Fortarbeiten des Landtags, das wir dringend fordern müssten, in München unmöglich sei und daher ernstlich an die Verlegung des Landtags nach Bamberg oder Landshut gedacht werden müsse. Hoffmann bestritt dies nicht, im Gegenteil.“ 

6. April 1919
Verwirrung um Ministerpräsident Johannes Hoffmann

München * Der Liberale Ernst Müller-Meinigen leitet eine Dringlichkeitssitzung des Ältestensrats des Bayerischen Landtags. In seinem Tagebuch vermerkt er die Vorgänge:

„Die Sachlage spitzte sich immer mehr zu. Wir waren gewärtig, jede Stunde als Geisel eingesteckt zu werden. Trotzdem beschlossen die Ältesten, am Sonntag [= 6. April] nochmals im Landtag zusammenzutreten, dann aber in Privatwohnungen die Beratungen fortzusetzen.

Die wildesten Gerüchte verbreiteten sich, er [Ministerpräsident Johannes Hoffmann] sei in die Schweiz geflohen. Niemand wusste, wo er weilte, da er am Samstag [= 5. April] kein Wort über eine beabsichtigte Reise verlor. Allgemeine Verwirrung!“ 

17. Januar 1920
Der Eisner-Mörder wird zu lebenslanger Festungshaft begnadigt

München * Der mehrheitlich konservative Ministerrat tritt zu einer Sitzung zusammen, um die Begnadigung des Mörders Graf Anton von Arco auf Valley zu beschließen. Der Beschluss erfolgt in Abwesenheit des Ministerpräsidenten und Eisner-Nachfolgers Johannes Hoffmann, eines königlich-bayerischen Sozialdemokraten, der nicht ohne Unverständnis für die Tat ist. In der Sitzung äußert Justizminister Ernst Müller-Meiningen den aufschlussreichen Satz: „Ich würde mich vor meinen Kindern schämen, einen Mann wie Arco ins Zuchthaus zu schicken.“

Da eine Zuchthausstrafe als die schärfste Haftart angesehen wird, begnadigt man den Grafen Arco zu einer lebenslangen Festungshaft, der komfortabelsten Art des Freiheitsentzugs, die gleichzeitig als ehrenvoll gilt. Bei dieser Begnadigung bezieht man sich ausdrücklich auf die erst am Vortag selbst formulierte Achtungsbezeugung vor dem Mörder eines amtierenden Ministerpräsidenten. Anton Graf von Arco auf Valley tritt als erster Festungshäftling seine Luxushaft in Landsberg am Lech an.