Menü
Home Veranstaltungen Fakten Suchbegriffe Personen Jahrestage Karte Zeitensprünge Podcast

Fakten

Fakten Karte Suchbegriffe Personen Jahrestage
2000
-3000Chronik2026
Gefundene Einträge: 3
Suchergebnisse als PDF
3. August 1773
Erbauung der Bierkeller außer dem Burgfrieden und Verleitung des Biers

München * Ein kurfürstliches Mandat befasst sich mit der Erbauung der Bierkeller außer dem Burgfrieden und Verleitung des Biers. Das in den genannten Märzenkellern gelagerte Bier darf nur an Gäuwirte und nur in grosso oder Fassweise verkauft werden. Der Minutoverschleiß, das Abgeben des Bieres massweise ist verboten. Das Bier muss vom Bräu in die entsprechende Stadt oder den Markt gebracht werden. 

11. Juli 1798
Kein Minutoverschleiß von Bier am Gasteig und am Lilienberg

München - Haidhausen - Au * Die Oberlandesregierung fordert den Magistrat eindringlich dazu auf, keinerlei „Minutoverschleiß“ von Bier, gemeint ist die mass- und halbmassweise Abgabe des Gerstensafts, am Gasteig und am Lilienberg zuzulassen. Auch darf das Bier nicht in den kleineren Halbeimer-Fässern [= 30 Mass]  abgegeben werden. 

5. August 1799
Auer Wirte beschweren sich über Münchner Brauer

Au - München * 16 Bierwirte aus der Au beschweren sich bei der Generallandesdirektion darüber, dass die Münchner Brauer auf dem Gasteig und dem Lilienberg - trotz Verbotes - in ihren Märzenkellern ihr Bier in kleinen Portionen abgeben. Gemeint ist damit der sogenannte Minuto-Verschleiß. 

Die Generallandesdirektion droht bei nochmaligem Vorkommen mit Strafen von 60 Reichstalern.