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Domitian beschränkt den Weinbau in den Provinzen 

Rom und römische Provinzen * Kaiser Domitian verbietet die Anlage neuer Weinberge in Italien und ordnet an, einen Teil der Rebstöcke in den Provinzen zu roden. Damit will er die Getreideerzeugung fördern und einer Überproduktion von Wein entgegenwirken. Das Edikt wird offenbar nur unvollständig umgesetzt; der Weinbau an Rhein und Mosel besteht fort.

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Probus fördert den Weinbau in den Provinzen 

Römisches Reich * Kaiser Probus fördert den Wiederaufbau der durch Kriege verwüsteten Provinzen. Einer spätantiken Überlieferung zufolge erlaubt er den Bewohnern Galliens, Spaniens und Britanniens ausdrücklich, Reben anzubauen und Wein herzustellen. Später gilt er deshalb auch an Rhein und Mosel als bedeutender Förderer des Weinbaus. Wie stark seine Maßnahmen den dortigen Anbau tatsächlich beeinflussen, ist historisch jedoch nicht eindeutig belegt. 

Ab 500
Klöster und Bistümer bewahren die Weinkultur 

Gebiete des heutigen Deutschlands * Mit der Ausbreitung des Christentums steigt der Bedarf an Wein für die Feier der Eucharistie. Bistümer, Klöster und kirchliche Grundherren pflegen deshalb bestehende Weinberge, vor allem an Rhein und Mosel, und geben Kenntnisse über Anbau, Kelterung und Lagerung weiter. Wein entwickelt sich zugleich zu einem wichtigen Handels- und Wirtschaftsgut. Die weitere Ausbreitung des Weinbaus in Regionen wie Franken lässt sich jedoch erst seit dem 8. Jahrhundert sicher schriftlich nachweisen. 

Um April 1904
Eine Studienreise für den Betrieb eines Ratskellers

München * Eine Kommission des Stadtmagistrats geht auf Studienreise nach Stuttgart, Deidesheim, Mainz, Wiesbaden, Koblenz, Köln, Bremen, Hamburg, Berlin, Leipzig, Dresden, Wien, Großinzersdorf und Salzburg begeben, „um Einrichtung und den Betrieb der Ratskeller einer Anzahl größerer Städte kennen zu lernen“.

Ergebnis dieser Studienreise war der Beschluss der Gemeindekollegien, dass im Ratskeller nur noch „Pfalzweine, Rheinweine, Mosel- und Saarweine, Frankenweine, badische Weine, österreichische und ungarische Weine sowie Bordeaux-, Burgunder- und Schaumweine“ angeboten und verkauft werden durften, welche von einer vom Magistrat eingesetzten Kommission „nach vorgenommener Kostprobe angekauft und in der städtischen Weinkellerei eingelagert und behandelt worden sind“.

Für die Auswahl der „ruhigen“ Weine war „vor allem maßgebend, dass die Weine naturecht, das heißt aus dem vergorenen Saft der Weintraube sind und keinerlei Zusatz an Zucker oder Zuckerwasser enthalten“.