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17. Oktober 1946
Die Hauptkriegsverbrecher werden im Ostfriedhof eingeäschert

München-Obergiesing * In aller Frühe fahren Lastwagen der US-Armee am Krematorium des Ostfriedhofes vor. Ihre Fracht besteht aus zwölf Särgen, von denen zwei leer sind. Angeblich befinden sich darin die Leichen von zwölf in einem Krankenhaus verstorbenen US-Soldaten, die nun unter der Aufsicht von Offizieren eingeäschert werden sollen. Tatsächlich enthalten die Särge die Leichen von neun in Nürnberg am Tag zuvor hingerichteten Hauptkriegsverbrechern: Es sind dies:  

  • der Außenminister Joachim von Ribbentrop;  
  • der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht, Wilhelm Keitel;  
  • der Chef der Sicherheitspolizei, Ernst Kaltenbrunner;  
  • der Reichsminister für die besetzten Ostgebiete, Alfred Rosenberg;  
  • der Generalgouverneur von Polen, Hans Frank;  
  • der Innenminister Wilhelm Frick;  
  • der Herausgeber der antisemitischen Zeitung Der Stürmer, Julius Streicher;  
  • der Gauleiter von Thüringen, Fritz Sauckel;  
  • der Generaloberst Alfred Jodl und  
  • der Reichskommissar für die Niederlande, Arthur Seyss-Inquart. 

Der zehnte Tote ist der Reichsmarschall Hermann Göring, der sich am 15. Oktober 1946 seiner Hinrichtung durch Selbstmord entzogen hatte. In der Amtssprache hieß das: „Die Leiche Hermann Wilhelm Görings ist zusammen mit den Leichen der Kriegsverbrecher, die gemäß dem Urteil des Internationalen Gerichtshofes am 16. Oktober in Nürnberg hingerichtet worden sind, verbrannt und die Asche im geheimen in alle Winde verstreut worden.“ 

20. Oktober 1947
Der Prozess gegen den Lebensborn e.V. beginnt

Nürnberg * Der Lebensborn e.V. gilt nach dem Zweiten Weltkrieg für lange Zeit als eine der mysteriösesten Institutionen der NS-Herrschaft. Dass sein Geheimnis während des Dritten Reichs mit Erfolg gehütet werden konnte, erregt nach dem Jahr 1945 die besondere Neugier der Öffentlichkeit. Von seiner Existenz erfährt sie zum ersten Mal während des Nürnberger Prozesses gegen den SS-Gruppenführer Ulrich Greifelt, dem Chef des Stabshauptamtes beim Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums, und seinen Mitangeklagten.

Der als Fall VIII aufgerufene Prozess begann am 20. Oktober 1947 und endete am 10. März 1948 mit der Verkündung des Urteils.