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Der Rat der Stadt soll die Pfaffenhuren (Konkubinen) aus der Stadt treiben

München * Der Rat der Stadt erhält von Herzog Wilhelm V. den Auftrag, die „Schlafweiber“ genannten Pfaffenhuren (Konkubinen) aus der Stadt zu vertreiben. Dabei sieht der Stadtrat nicht nur die menschliche Seite des Problems, sondern sorgt sich auch um die unversorgten Kinder, sodass er drei Jahre später wegen Nachlässigkeit im Kampf gegen die Konkubinen zu einer Geldstrafe von 500 Gulden verurteilt wird. 

1611
Ein Befehl zur Ausweisung der Priesterkonkubinen

München * Der Münchner Rat verhält sich gegenüber der Ausweisung der „Schlafweiber“ weiterhin so zurückhaltend, dass in den Jahren 1611, 1612 und 1613 der Befehl wegen Ausweisung der Priesterkonkubinen von Herzog Maximilian I. wiederholt werden muss.  

Der Befehl sieht bei der Vernehmung der Konkubinen auch die Anwendung des Daumenstocks vor. 

1807
Das Theater der breiten Masse wird heftig kritisiert

München * Im Morgenblatt für gebildete Stände heißt es zum Theater der breiten Masse:

„Endlich sind die bretternen Bühnen, auf welchen Schweiger und Lorenzoni den Sommer hindurch unser Publikum belustigen, geschlossen. Trauriges Zeichen der Zeit, wenn solche Gesellschaften auf eine sichere und im Verhältnis zu ihrem Werte glänzende Unterstützung zählen dürfen!

Manches Stück, das auf unserem Nationaltheater nicht ohne allen Eifer gespielt ward, fand ein leeres Haus, indessen Lorenzonis und Schweigers Hütten mit Zuschauern aller Stände angefüllt waren. [...] Dass übrigens beide Banden auf den ästhetischen Sinn unseres Publikums nachteilig einwirken, ist nicht zu bezweifeln.

Der häufige Anblick des Rohen, Plumpen und Ungeschliffenen, die gänzliche Geschmacklosigkeit, die in der Komposition und Deklamation der Stücke liegt, die Misstöne, welche besonders in den Singspielen unzählig sind, erzeugen Nachlässigkeit im Urteil und jene ärgerliche Genügsamkeit, die immer nur um den billigen Preis lachen will.“