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3. April 1807
Bayern organisiert das Bürgermilitär neu 

München - Königreich Baiern * Das „Mandat über die Uniformierung und Organisation des bürgerlichen Militärs in den Städten, Flecken und Märkten des Königreichs“ schafft eine einheitliche Rechtsgrundlage für die bayerischen Bürgerwehren. Alle wehrfähigen Bürger unterliegen nun der Musterungspflicht; als untauglich Eingestufte müssen eine Ersatzabgabe entrichten. Die Offiziers- und Unteroffizierskorps dürfen ihre Reihen ergänzen und Beförderungen weitgehend selbst vornehmen. 

Das Bürgermilitär dient nicht dem Krieg gegen äußere Feinde, sondern schützt die öffentliche Ordnung. Es übernimmt den Wach- und Sicherheitsdienst, wenn reguläre Regimenter ihre Garnison verlassen, bewacht Orte ohne ständig stationierte Truppen und führt Patrouillen im Umland durch. Das örtliche Kommando liegt beim ranghöchsten beziehungsweise dienstältesten Bürgeroffizier. In Garnisonsstädten untersteht er dem militärischen Stadtkommandanten, andernorts dem Landrichter oder Polizeidirektor. 

Das Münchner Bürgermilitär gehört damit nicht zur regulären Garnison. Die traditionelle Trennung zwischen Armee und Bürgerwehr bleibt bis weit ins 19. Jahrhundert bestehen. Aus dem städtischen Wehrwesen entwickelt sich später die Königlich Bayerische Nationalgarde III. Klasse. Aus ihren Reihen kommt 1810 auch der Vorschlag für ein Pferderennen anlässlich der Hochzeit des Kronprinzen Ludwig – den Ausgangspunkt des Münchner Oktoberfests. 

1809
Die freiwillige Bürgerwehr wird in die Nationalgarde eingegliedert

München * Durch eine Neuorganisation des Militärs wird die bisher freiwillige Bürgerwehr nach französischem Vorbild in die dreigliedrige Nationalgarde eingegliedert.

  • Die Nationalgarde I. Klasse bildet das Stehende Heer,
  • die II. Klasse wird zur Landesverteidigung innerhalb des Königreichs verpflichtet.
  • Die Nationalgarde III. Klasse ist die ehemalige Bürgerwehr. Sie untersteht jetzt den staatlichen Behörden für polizeiliche Aufgaben.

Seit dem Spätmittelalter hatte die Bürgerwehr in zunehmenden Maße repräsentative Funktionen bei festlichen Anlässen der Städte und des Fürstenhauses wahrgenommen. Die vornehmsten Aufgaben - Ehrengeleit und Ehrenwache für höchste Herrschaften blieb der Bürger-Kavallerie vorbehalten. Eine Kavallerie-Division gibt es - neben dem Invanterie-Regiment und der Artillerie-Kompanie - auch in München.

Sie wird unter ihrem Major Andreas von Dall‘Armi das Pferderennen aus Anlass der Hochzeit von Kronprinz Ludwig I. und Prinzessin Therese von Sachsen-Hildburghausen austragen.

Eine „Schicki-Micki-Armee“.

17. Oktober 1810
Ein Pferderennen begründet das Oktoberfest

München-Ludwigsvorstadt * An einem milden Herbstmittwoch bildet ein öffentliches Pferderennen den Abschluss und Höhepunkt der Feierlichkeiten zur Hochzeit von Kronprinz Ludwig und Prinzessin Therese. Während Opernaufführungen und Hofbälle vor allem geladenen Gästen vorbehalten bleiben, kann die gesamte Bevölkerung das Rennen auf den unbebauten Wiesen vor dem Sendlinger Berg verfolgen. 

Organisiert wird die als Huldigung an das Brautpaar gedachte Veranstaltung von der Kavallerie der Nationalgarde III. Klasse unter ihrem Major, dem Bankier Andreas Michael Edler von Dall’Armi. Das Rennen greift die ältere Münchner Tradition der sogenannten Scharlachrennen auf. Der Lohnkutscher und Unteroffizier Franz Baumgartner, dem die ursprüngliche Idee zugeschrieben wird, gewinnt den ersten Preis. 

Das erfolgreiche Pferderennen wird im folgenden Jahr wiederholt und entwickelt sich zum jährlich stattfindenden Oktoberfest. Die Bezeichnung „erstes Oktoberfest“ entsteht somit rückblickend. Zum Zeitpunkt der Veranstaltung trägt auch das Festgelände noch nicht den heutigen Namen Theresienwiese. 

17. Oktober 1810
Fahnen zeigen die Verbundenheit mit dem Königshaus

München-Ludwigsvorstadt * Beim feierlichen Aufmarsch zum Pferderennen führt die Nationalgarde III. Klasse ihre Fahnen mit. König Max I. Joseph hat sie den Gardisten am 12. Oktober 1808 überreicht. Die Fahnen stehen für die Treue der bürgerlichen Wehrverbände zum Königshaus und verleihen dem Festzug einen repräsentativen und militärischen Charakter. Zugleich unterstreichen sie den Anspruch, das Hochzeitsfest als gemeinsames Fest des Herrscherhauses und der bayerischen Bevölkerung zu inszenieren.