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17. Oktober 1810
Kinder huldigen dem königlichen Brautpaar

München-Ludwigsvorstadt * Nachdem die königliche Familie im Pavillon Platz genommen hat, tritt eine Gruppe von „Kindern im Nationalkostüme“ vor das Brautpaar. Die Töchter und Söhne von Angehörigen der königlich-bayerischen Kavalleriedivision tragen unterschiedliche Landestrachten und überbringen Kronprinz Ludwig und Prinzessin Therese stellvertretend für die Bevölkerung ihre Glückwünsche. 

Die aufwendig inszenierte Huldigung stellt die verschiedenen Landesteile des noch jungen Königreichs als geeinte bayerische Nation dar. Das Pferderennen dient damit nicht nur der Unterhaltung, sondern zugleich der Repräsentation des Königshauses und der Förderung eines gemeinsamen bayerischen Staatsbewusstseins. 

1878
Jeder Vortrag in einem „Tingeltangel“ muss polizeilich genehmigt werden

Berlin * In einer Reichspolizeiverordnung wird festgelegt, dass jeder Vortrag in einem „Tingeltangel“ polizeilich genehmigt werden muss, dass diese Genehmigung nur für ein bestimmtes Lokal gilt und dass die Erlaubnis zudem zurückgezogen werden kann.

  • Außerdem wird die Aufführung von Dramen, Lustspielen, Possen, Opern, Operetten, Sing- und Liederspielen, Tänzen und Balletts als unzulässig erklärt.
  • Nur Gesangs- und Deklamationsstücke mit einer Besetzung von höchstens zwei Personen sind erlaubt.
  • Die vortragenden Personen dürfen aber nur in bürgerlicher Kleidung (Gesellschaftsanzug) auf der Bühne erscheinen.
  • Alle Vorträge im Kostüm sind verboten.
  • Als Ausnahme wird der Auftritt im „wirklichen Nationalkostüm“ (Tracht) genehmigt.
  • Auch Kulissen, Vorhänge und jede Art von Requisiten werden von der Bühne verbannt.  
  • Außerdem durften die vorgetragenen Gesangs- und Deklamationsstücke in Inhalt und Vortragsweise nicht gegen die Religion, die Sittlichkeit, die staatlichen Einrichtungen, den öffentlichen Anstand und die öffentliche Ordnung verstoßen.
  • Die Vorträge dürfen frühestens um 18 Uhr beginnen und müssen spätestens um 23 Uhr beendet sein.