Menü
Home Veranstaltungen Fakten Suchbegriffe Personen Jahrestage Karte Zeitensprünge Podcast

Fakten

Fakten Karte Suchbegriffe Personen Jahrestage
2000
-3000 Chronik 2026
Gefundene Einträge: 8
Suchergebnisse als PDF
28. März 1884
Die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft wird gegründet

Berlin * Die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft wird gegründet, um eine deutsche Ackerbau- und Handelskolonien in Übersee zu errichten. Die deutsche Reichsregierung steht dem Projekt von Anfang an ablehnend gegenüber. Reichskanzler Otto von Bismarck spricht über das, was Peters der Regierung vorlegt abschätzig: „ein Stück Papier mit Neger-Kreuzen drunter“.

Nachdem aber Carl Peters damit drohte, das Land an König Leopold von Belgien zu geben, lenkt Bismarck ein und lässt einen kaiserlichen Schutzbrief für die Erwerbungen der Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft ausstellen. Damit ist der Grundstein für die spätere Kolonie Deutsch-Ostafrika gelegt. 

1891
Der Reichstag bewilligt finanzielle Mittel für Strafaktionen

Kamerun * Um den Widerstand der in Kamerun lebenden Völker zu brechen, bewilligt der Reichstag finanzielle Mittel zum Aufbau einer bewaffneten Streitmacht, die die Interessen der deutschen Handelsgesellschaften durchsetzen sollen. Die Polizeitruppe für Kamerun wird vom Premierleutnant Hans Dominik geleitet. Er erhält mit seinen Kriegszügen und den nachfolgenden Straf- und Säuberungsaktionen den Namenszusatz „Schrecken von Kamerun“.

Dominiks Grundsatz lautet: „Die Neger müssen wissen, dass ich der Herr bin und der Stärkere; so lange sie das nicht glauben, müssen sie es eben fühlen, und zwar hart und unerbittlich, so dass ihnen für alle Zeiten das Auflehnen vergeht; ist das erreicht, dann kann man sie mit großer Freundlichkeit und Milde behandeln.“ 

Februar 1928
Rassistische Proteste gegen Josephine Baker 

Wien * Bereits die Ankündigung eines Auftritts von Josephine Baker im Wiener Ronacher löst eine rassistisch und moralisch aufgeladene Protestkampagne aus. Konservative und katholische Kreise organisieren Kundgebungen und Gottesdienste gegen die Künstlerin und warnen: „Der schwarze Teufel kommt“. Rassistische Plakate und Zeitungsberichte sprechen vom „Negerskandal“ und dämonisieren Baker. Auch die Wiener NSDAP fordert wegen ihrer angeblich „obszönen“ Darbietungen ein Auftrittsverbot. 

Die Auseinandersetzung erreicht den österreichischen Nationalrat. Der christlichsoziale Abgeordnete Anton Jerzabek bezeichnet Bakers Tanz als Gefahr für die öffentliche Moral und verlangt mit dem Worten „Wir können keine pornografischen Tanzaufführungen zulassen“ ein Verbot. Der liberale Abgeordnete Adalbert Graf Sternberg verteidigt dagegen die künstlerische Freiheit und weist darauf hin, dass der Mensch nach christlichem Verständnis von Gott nackt erschaffen worden sei. „Wenn wir Nacktheit verbieten, kommt das Blasphemie gleich.“ Die angekündigte Revue darf im Ronacher schließlich nicht stattfinden. 

Oktober 1930
„Lippen-Negerinnen“ werden auf der Wiesn ausgestellt

München-Ludwigsvorstadt * Carl Gabriel bringt die „Aussterbenden Lippen-Negerinnen vom Stamme der Sara-Kaba“ auf die Wiesn. 

Mit welcher Ungeniertheit man zu dieser Zeit die Zurschaustellung fremder Menschen betrieb und wie man über sie informierte, vermittelt eine Zeitungsankündigung: „Das zentralafrikanische Schönheitsideal wird sich in Reinkultur den Münchnern offenbaren und es ist zu hoffen, dass unsere Damenwelt nicht zu neidisch wird. Die schwarze Venus vom Stamme der Sara-Kaba gibt ein Gastspiel. Sie ist für unseren Geschmack sehr erotisch und gar wenn du einmal ans Küssen denkst, werden sich ungeahnte Schwierigkeiten einstellen. Denn schon den neugeborenen Mädchen dieses Stammes werden die Lippen durchgestoßen, und in die Wunde nach und nach Holzscheiben eingeführt, bis zur Größe eines richtiggehenden Kronfleischtellers.“

18. Oktober 1935
Das Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes

Berlin * Das Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes, auch Ehegesundheitsgesetz genannt, wird verkündet. Es soll alle - nach Ansicht der Nationalsozialisten unerwünschten und nach ihrer Auffassung minderwertigen Nachkommen verhindern.

Das Gesetz verbietet in einer Reihe von Fällen die Eheschließung. Deshalb müssen die Verlobten vor der Eheschließung „durch ein Zeugnis des Gesundheitsamtes [Ehetauglichkeitszeugnis] nachweisen, daß ein Ehehindernis nach § 1 nicht vorliegt“.

  • Als Ehehindernis gilt, wenn einer der Partner an einer mit Ansteckungsgefahr verbundenen Krankheit leidet, die nach nationalsozialistischer Ansicht eine erhebliche gesundheitliche Schädigung des Partners oder der Nachkommen befürchten ließ.
  • Darüber hinaus wurde mit dem Ehetauglichkeitszeugnis bescheinigt, dass die Eheschließung nicht gegen das Blutschutzgesetz verstößt.
  • Das Ehegesundheitsgesetz schreibt ja vor: „Eine Ehe soll ferner nicht geschlossen werden, wenn aus ihr eine die Reinhaltung des deutschen Blutes gefährdende Nachkommenschaft zu erwarten ist.“
  • Damit ist nicht nur das Verbot der Ehe zwischen Juden und Nicht-Juden gemeint, sondern nach dem Gesetzeskommentar auch die Verheiratungen mit „Negern und Zigeunern“.

Später wird die Vorschrift noch auf die Eheschließung zwischen Deutschen und Angehörigen osteuropäischer Volker ausgedehnt.