Sicherheitsbericht wird öffentlich ausgelegt
Wackersdorf * Der Sicherheitsbericht für die beantragte zweite atomrechtliche Teilerrichtungsgenehmigung wird öffentlich ausgelegt. Bürger, Gemeinden und Verbände können die Unterlagen einsehen und bis zum 22. April 1988 Einwendungen gegen das Vorhaben erheben. Die Auslegung bildet die Grundlage für den späteren Erörterungstermin in Neunburg vorm Wald. Trotz der möglichen grenzüberschreitenden Auswirkungen lehnt die bayerische Staatsregierung eine amtliche Auslegung der Unterlagen in Österreich ab. Dies verstärkt dort den politischen Widerstand gegen die WAA.