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19. Dezember 1918
Den Anspruch auf den Besitz der Staatsgewalt bestätigt

München * Das Bayerische Oberste Landesgericht bestätigt der provisorischen Regierung den Anspruch auf den Besitz der Staatsgewalt. In der Begründung zu einem Urteil über die Rechtsgültigkeit einer Verordnung heißt es:

„Die gesetzgebende Gewalt ist ein Ausfluss der Staatsgewalt. Sie steht dem zu, der die Staatsgewalt tatsächlich innehat, also zurzeit der Regierung des Volksstaates Bayern. Die Anordnungen der Regierung haben deshalb verbindliche Kraft.“ 

14. Dezember 1929
Die Universität will das Protektorat über das Maximilianeum

München-Haidhausen * Die Universität teilt dem Kultusministerium mit, dass sie von jetzt an Protektorat und Schutzherrlichkeit über die Stiftung Maximilianeum ausüben werde. Sie stützt sich dabei auf ein Gutachten des Zivilsenats des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 14. Juli 1928. 

Doch das Ministerium reagiert auch auf drei weitere Schreiben der Universität innerhalb von zwei Jahren und vier Monaten nicht.