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31. März 1751
Eine weitere Ausnahme vom Schankverbot

Au * In einem Mandat erteilt Kurfürst Max III. Joseph den „PP. Paulanern zu Closter Neudeckh ob der Au” eine weitere Ausnahme vom Schankverbot. Sie dürfen am Festtag des Ordensgründers, am 2. April, und der anschließenden Oktav, insgesamt acht Tage, „denen zu ihrem Closter kommenden Leuthen in Flaschen und kleinen gschürln einen Drunckh braunes Bier abgeben“. Da Frauen der Zutritt ins Kloster verwehrt ist, beauftragen diese Buben, die ihnen das Getränk in Krügen holen. 

Das Ordensfest hatte eine große Anziehungskraft, seit Kurfürst Max III. Joseph und sein Hof mit großem Gefolge in die Au fährt. 

2. April 1751
Das Fest des Ordensgründers Francesco di Paola

Au * Die Paulanerpatres feiern jährlich das Fest ihres Ordensstifters, des heiligen Franziskus zu Paula. Acht Tage dauern die Feierlichkeiten an, die üblicherweise am 2. April ihren Anfang nehmen. Fällt dieser Tag in die Karwoche, so werden die Festivitäten auf den ersten Sonntag nach Ostern verlegt. 

Mit dem Besuch der von den Paulanern betreuten und dem heiligen Carl Borromäus geweihten Pfarr- und Klosterkirche während der Festoktav, können die Gläubigen einen vollkommenen Ablass erlangen. Ein Teil dieses Rituals ist auch die Weihe der in vielerlei Bedrängnis benötigten „Heilig-Vater-Kerzen“. 

Und weil in dieser Zeit hier ein besonders stark eingebrautes Bier zum Ausschank kommt und sich an dessen Verzehr auch der kurfürstliche Hof beteiligt, entwickelt sich das „Heilig-Vater-Fest“ zu einem richtigen Volksfest - für die Au und für die ganze Stadt. Das Festbier heißt „Herrenbier“ oder „Heilig-Vater-Bier“, „Heilig-Vater-Öl“ oder „Sankt-Vater-Öl“. 

Für den Ausschank des Bieres ist im Kloster eine eigene Zechstube eingerichtet worden. Die vornehmeren Gäste werden im Stüberl des Bräumeisters bewirtet, wo es oft bis in die späte Nacht hinein recht gemütlich und sehr lustig zugeht.