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1. Juli 1948
Der Auftrag für eine Verfassungsgebende Versammlung

Frankfurt am Main * Im Verwaltungsgebäude der I.G. Farbenindustrie in Frankfurt am Main, dem Sitz des US-amerikanischen Hauptquartiers, treffen sich auf Anweisung der drei Militärgouverneure der westlichen Siegermächte die elf westdeutschen Ministerpräsidenten.

Ihnen wird - wie Befehlsempfänger - der Auftrag erteilt, bis zum 1. September 1948 eine „Verfassungsgebende Versammlung“ für die künftige Bundesrepublik Deutschland einzuberufen. Diese muss eine demokratische Verfassung ausarbeiten, die Garantien der individuellen Rechte und Freiheiten schafft. 

1. September 1948
Der Parlamentarische Rat nimmt seine Arbeit auf

Bonn * Der Parlamentarische Rat beginnt im Museum Alexander Koenig in Bonn mit der Formulierung des Grundgesetzes. Den elf westdeutschen Ministerpräsidenten war am 1. Juli 1948 von den drei Militärgouverneuren der westlichen Siegermächte der Auftrag für eine Verfassungsgebende Versammlung für die künftige Bundesrepublik Deutschland erteilt worden. 

23. Mai 1949
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wird verkündet

Bonn - Bundesrepublik Deutschland * Der Parlamentarische Rat stellt in öffentlicher Sitzung fest, dass das am 8. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland von mehr als Zweidritteln der beteiligten deutschen Länder angenommen worden ist.

Das Grundgesetz wird - nach der Ratifizierung durch alle anderen Bundesländer - in einer feierlichen Sitzung des Parlamentarischen Rates verkündet. Es tritt mit Ablauf des Tages in Kraft.