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23. März 1886
Ein Gutachten soll die Geisteskrankheit des Königs beweisen

München * Da König Ludwig II. kein Verständnis für die Forderungen nach Sanierung des königlichen Haushalts aufbringt und er sich auch sonst als beratungsresistent zeigt, beauftragt der Bayerische Ministerpräsident Freiherr Johann von Lutz den Psychiater und Leiter der Kreisirrenanstalt von München und Oberbayern, Dr. Bernhard von Gudden, mit der Erstellung eines wissenschaftlichen Gutachtens, das die Geisteskrankheit und Handlungsunfähigkeit des Königs beweisen soll.

Vor der Erteilung des Auftrags muss der Ministerpräsident aber erst die Einwilligung des Hauses Wittelsbach einholen. Und nachdem Ludwigs Bruder Otto wegen seiner Geisteskrankheit als Verhandlungspartner ausscheidet, wendet sich der Regierungschef an dessen Onkel, den Prinzen Luitpold. Dieser gibt nach langem Zögern seine Zustimmung, hätte es aber lieber gesehen, wenn sein Neffe von sich aus abdanken würde.

Mit Reichskanzler Otto von Bismarck wird über das weitere Vorgehen gegen König Ludwig II. Einvernehmen hergestellt, um jede mögliche Intervention und Missbilligung Preußens und des Deutschen Reiches auszuschließen.

26. Oktober 1918
Kaiser Wilhelm II. verkündet den Übergang zur parlamentarischen Monarchie

Berlin * Kaiser Wilhelm II. verkündet den Übergang zur parlamentarischen Monarchie. Die Kommandogewalt geht nun vom Kaiser auf den Reichskanzler als Chef der Regierung über, der künftig seinerseits der Kontrolle durch den Reichstag unterworfen ist. Eine Gewerkschaftszeitung schreibt: „Herrlich, es ist das eingetreten, was unsere Alten verheißen haben!“ 

22. Februar 1919
Gespräche zur Überwindung der Spaltung der Linken

München * Ernst Niekisch strebt die Wiederannäherung von USPD und SPD an, weshalb drei Mitglieder des Zentralrats - Niekisch, Sauber und Gandorfer - versuchen, durch Gespräche mit Delegierten der Münchner Ortsgruppen von SPD, USPD und Freien Gewerkschaften die Spaltung der Linken zu überwinden und eine sozialistische Einheitsfront zu begründen.

Die sechs Verhandlungsführer bezeichnen sich als „Kommission zur Wiederherstellung der Einheit der sozialdemokratischen Parteien“. Sie erarbeiteten eine Vereinbarung als Grundlage für Verhandlungen unter den von ihnen vertretenen Interessengruppen.

  • In der Präambel wird jeder politische Mord verurteilt, „gleich, von welcher Seite er verübt wird“,
  • und ein Programm sozialistischer Einheit aufgestellt, das die Sicherung der Erfolge der Revolution gewährleisten und einen Bruder- und Bürgerkrieg vermeiden soll.
  • Artikel 1 sieht vor, dass die Arbeiter-, Bauern- und Soldatenräte in der Bayerischen Verfassung anerkannt und verankert werden. Rätemitglieder sollen in Ausübung ihres Amtes Immunität genießen. Außerdem sollen sie den Ministerien beratend zur Seite stehen.
  • Nach Artikel 2 sollen die im Amt verbliebenen Minister ihre Stellung behalten und mit anderen Parteigenossen ein sozialistisches Ministerium bilden, dem ein Mitglied es Bayerischen Bauernbundes als Landwirtschaftsminister beitreten soll.
  • Artikel 3 lautet: „Der am 12. Januar rechtmäßig gewählte Landtag wird, sowie es die Verhältnisse gestatten, wieder einberufen werden.“
  • Gemäß Artikel 4 soll das stehende Heer sofort aufgelöst und durch eine republikanische Schutzwehr, die aus Mitgliedern der Freien Gewerkschaften, des Bauernbundes und der organisierten Landarbeiterschaft besteht, ersetzt werden.
  • Nach Artikel 5 wird die Freiheit der Presse grundsätzlich wiederhergestellt, doch werden gleichzeitig - „bis zur Rückkehr geordneter Verhältnisse“ - erhebliche Einschränkungen der Pressefreiheit gefordert.

Wie vorauszusehen war, geben die SPD-Führung und die Freien Gewerkschaften der Vereinbarung unverzüglich ihre Zustimmung.

Anders die Münchner Räte. Sie zeigten sich über die hinter ihrem Rücken stattfindenden Gespräche empört. Eine zur Beratung des Programms einberufene Versammlung löste sich wegen des dritten Artikels in einem Tumult auf. Die Münchner Räte drohen unverhohlen, dass sie einem Zentralrat, der bereit ist, den Landtag anzuerkennen, die Bestätigung verweigern will.

Damit besteht die geforderte und so hoch gelobte Einheitsfront nur noch auf dem Papier. Ernst Niekisch ist jetzt zwar quasi Regierungschef in Bayern. Doch den im Umbruch befindlichen Staat zu lenken, ist alles andere als einfach. Als zentrale Frage bleibt: Welches Regierungssystem - Parlamentarismus oder Räterepublik - soll künftig in Bayern herrschen? 

7. April 1919
Die Räteregierung informiert Ungarns Regierung

München - Budapest * Die bayerische Räteregierung informiert umgehend den Revolutionären Regierungsrat in Budapest über den politischen Schritt. Der ungarische Regierungschef Bela Kun unterbricht daraufhin die Regierungssitzung und verliest das Münchner Telegramm unter tosendem Beifall:

  • „Die Bayerische Räterepublik folgt dem Beispiel des russischen und ungarischen Volkes. Sie nimmt sofort die brüderliche Verbindung mit diesen Völkern auf.
  • Dagegen lehnt sie jede Zusammenarbeit mit der verächtlichen Regierung Ebert, Scheidemann, Noske, Erzberger ab, weil dieser unter der Flagge einer sozialistischen Republik das imperialistisch-kapitalistisch-militaristische Geschäft des in Schmach zusammen gebrochenen deutschen Kaisertums fortsetzt“.

Damit gibt es in Europa schon drei Räterepubliken. 

21. Februar 2009
Ein Kurt-Eisner-Porträt für die Bayerische Staatskanzlei 

München-Lehel * Am 90. Jahrestag der Ermordung Kurt Eisners übergeben Wolfram P. Kastner, Frieder Köllmayr und weitere Mitglieder des Vereins „Das andere Bayern e. V.“ der Bayerischen Staatskanzlei ein Porträt des Freistaatsgründers und ersten demokratischen Ministerpräsidenten als Geschenk. 

Der Pförtner nimmt das Bild entgegen. Eine Aufhängung folgt jedoch nicht. In einem anschließenden Schreiben an Ministerpräsident Horst Seehofer kritisieren die Initiatoren, dass die Staatskanzlei nur die Ministerpräsidenten seit 1945 mit Porträts würdigt. Sie fordern, auch Eisner sichtbar zu ehren und die gesamte Geschichte der bayerischen Regierungschefs mit den notwendigen historischen Erläuterungen darzustellen.