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30. Oktober 1913
Verfassungsänderung zur Beendigung der Regentschaft

München-Kreuzviertel * Die Abgeordnetenkammer beschließt ein verfassungsänderndes Gesetz mit 122 gegen 27 Stimmen der Sozialdemokraten. Mit diesem Gesetz kann der „Regent die Regentschaft für beendet und den Thron für erledigt erklären“, wenn „wegen eines körperlichen oder geistigen Gebrechens des Königs“ auch „nach Ablauf von zehn Jahren keine Aussicht auf Regierungsfähigkeit“ besteht. Damit hat der Prinzregent die Möglichkeit, seinen noch lebenden geisteskranken Cousin, den legitimen König Otto I., zu entthronen. 

Prinzregent Ludwig III. wollte politisch eine Veränderung herbeiführen und konnte mit dem Zentrum und den Liberalen auf eine breite parlamentarische Mehrheit bauen. Doch eine schlichte Proklamation Ludwigs III. zum König wurde von den Abgeordneten als nicht ratsam erachtet, da auch der Prinzregent eine Übertragung der Krone durch den Landtag ablehnte. Schließlich wollte Ludwig III. kein „König von Volkes Gnaden“, sondern ein „König von Gottes Gnaden“ sein.

20. Februar 1919
Die Räte als Träger einer Zweiten Revolution

München * Kurt Eisner spricht in seiner Schlussansprache des Rätekongresses hoffnungsvoll von den Räten als Träger einer Zweiten Revolution: „Sie wird kein Plündern, kein Straßenkampf sein, sie ist die Sammlung der Massen in Stadt und Land, die ausführt, was die erste Revolution begonnen hat. […]

Das bayerische Volk hat sich den Landtag zusammengewählt, wie er nun einmal da ist. Es haben ja auch Kretinenanstalten dazu mitgewirkt! Die Mehrheit, die Bürgerlichen sollen nun bürgerliche Politik treiben. Wir werden sehen, ob sie regierungsfähig sind. Inzwischen sollen die Räte ihr Werk tun, die neue Demokratie aufzubauen.“