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15. September 1935
Die Nürnberger Gesetze bringen die völlige Entrechtung der Juden

Nürnberg * Mit den Nürnberger Gesetzen wird die völlige Entrechtung der Juden in Deutschland eingeleitet. Sie teilen sie in sogenannte Voll-, Halb- oder Viertel-Juden ein. Das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre verbietet die Eheschließung zwischen Juden und Nichtjuden sowie den außerehelichen Geschlechtsverkehr zwischen ihnen. 

Für „Verbrechen der Rassenschande“ werden hohe Zuchthausstrafen oder KZ verhängt. Unter Zuhilfenahme der „Verordnung gegen Volksschädlinge“ können Angeklagte sogar zum Tode verurteilt werden. Das Reichsbürgergesetz macht Juden zu Bürgern zweiter Klasse. 

Anton von Arco gehört damit zu den Halbjuden, doch sein Ruhm als Eisner-Mörder schützt ihn vor weiteren Verfolgungen. 

28. Mai 1942
​Das Vermögen Joseph Schüleins wird vom Deutschen Reich eingezogen

Berlin * In einer Vollstreckungsurkunde wird festgestellt, dass das Vermögen Joseph Schüleins auf Grundlage der elften Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. November 1941 dem Deutschen Reich verfällt.

Die Maßnahme ist Teil der systematischen Enteignung jüdischer Bürger durch das nationalsozialistische Regime und betrifft auch das Vermögen der Familie Schülein, obwohl Joseph Schülein bereits 1938 verstorben ist.