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25. September 1555
Die religiös-politischen Verhältnisse im Reich werden regelt

Augsburg * Auf dem Augsburger Reichstag wird ein Reichsgesetz verkündet, das die religiös-politischen Verhältnisse im Reich regelt und damit die Glaubensspaltung festschreibt.

Im Augsburger Religionsfrieden werden lutherische Protestanten - nicht die Reformierten - den Katholiken reichsrechtlich gleichgestellt. Der Landesherr kann über die Konfession seiner Untertanen bestimmen. Andersgläubige dürfen das Land verlassen. Später wird der Grundsatz auf die griffige Formel „Cuius regio, eius religio“ [„Wessen die Herrschaft, dessen Glaube (gilt)“] gebracht.

21. September 1805
Kaiser Franz II. bietet den Baiern den Königstitel an

München • Auch Kaiser Franz II. trifft in München ein und bietet als Oberhaupt des das Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation dem Kurfürstentum Baiern den Königstitel an, wenn es sich der Dritten Koalition anschließen würde.

Doch das hätte nicht gleichzeitig die Erringung der vollen staatlichen Souveränität bedeutet, wie sie Napoleon angeboten hat. Diese war aber für Maximilian Joseph Freiherr von Montgelas die rechtliche Voraussetzung für die inneren Reformen der kommenden zwölf Jahre, insbesondere für die Ausschaltung der Stände und die Schaffung einer Konstitution. Denn noch ist die Ständeverfassung gültig, die durch das Reichsrecht und die Reichsgerichte geschützt ist. 

15. Januar 1849
Eine linke Mehrheit

München-Kreuzviertel * Der neugewählte Landtag, es war der 13., tagt vom 15. Januar bis 7. März sowie vom 15. Mai bis 11. Juni 1849. Es ist der erste und bislang letzte Bayerische Landtag mit einer linken Mehrheit. Diese Mehrheit vertritt eine andere Auffassung als die Königliche Regierung.  

69 Abgeordnete leisten ihren Verfassungseid nur mit dem Vorbehalt, dass sie durch diesen „an der Anerkennung der Gültigkeit der Reichsgesetze insbesondere der die Grundrechte betreffenden hiedurch nicht gehindert“ sein sollen.  

Bei der ersten öffentlichen Sitzung der Abgeordnetenkammer erklärt sich Innenminister Hermann von Beisler bereit, „die Gesetzgebung Bayerns mit der des deutschen Reiches in Einklang zu setzen. In diesem Sinne werden Ihnen bezüglich der Grundrechte die entsprechenden Vorlagen gemacht werden.“ 

11. August 1919
Verfassungsberatungen beendet

Bamberg * Der Verfassungsausschuss hat in 21 Sitzungen die neue bayerische Verfassung beraten.

Es werden noch redaktionelle Angleichungen an die Weimarer Verfassung vorgenommen, die am gleichen Tag in Kraft getreten ist. Zum Beispiel die in Paragraph 13 festgelegte Homogenitätsklausel „Reichsrecht bricht Landesrecht“