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2000
0 Chronik 2026
Februar 1815
Bemühungen um ein offizielles jüdisches Gotteshaus

München * Das Generalkommissariat der Münchner jüdischen Gemeinde bemüht sich frühzeitig um den Erwerb geeigneter Räumlichkeiten, „worin die kirchliche Gemeinde versammelt werden kann“.

Dieses Vorhaben wird von der Stadt unterstützt – allerdings weniger aus Fürsorge für die jüdischen Bürgerinnen und Bürger, sondern vielmehr, um die damals noch mit Misstrauen betrachtete Religionsgemeinschaft in einem „offiziellen“ Gotteshaus besser kontrollieren zu können.

Die seit 1763 in einem Privathaus im Tal 13 eingerichtete Betstube ist inzwischen für die Gottesdienste deutlich zu klein geworden. 

1878
Das katholische Stadtpfarramt lehnt die Leichenverbrennung ab

Gotha * In Gotha entsteht Deutschlands erste Leichenverbrennungsanlage. Der Münchner Magistrat befragt daraufhin die drei Religionsgemeinschaften über Einwände gegen die Feuerbestattung. Während die Israelitische Kultusgemeinde keinerlei Einwand sieht und das protestantische Stadtpfarramt Änderungen des Ritus für unnötig erachtet, lehnt das katholische Stadtpfarramt die Leichenverbrennung kategorisch ab.  

Fürsprecher findet diese Bestattungsform bei den Sozialdemokraten. Sie fordern eine allgemeine Einführung der Feuerbestattung als einzige Möglichkeit, Chancengleichheit zu gewähren, da mit der Leichenverbrennung endlich die Klassenbegräbnisse hinfällig werden würden.  

1913
Faulhabers Kampf gegen die Geburtenkontrolle

Speyer * Der Bischof von Speyer, Michael von Faulhaber, bezeichnet die Empfängnisverhütung als „die eigentliche Todsünde unserer Zeit“. Er meint, dass sich „keine Religionsgemeinschaft [...] der Seuche des Geburtenrückgangs so kraftvoll erwehren [wird] wie die katholische Kirche“.

18. September 1917
Die SPD bringt den Antrag Auer-Süßheim ein

München-Kreuzviertel * Ein von der SPD in der Bayerischen Abgeordnetenkammer eingebrachter Reformantrag, genannt  „Antrag Auer-Süßheim“, fordert:  

  1. Ersetzung des Zweikammersystems durch das Einkammersystem.
  2. Aufhebung der Kammer der Reichsräte.
  3. Einführung des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrechts zum Landtag für alle volljährigen Staatsangehörigen ohne Unterschied des Geschlechts nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.
  4. Ausbau der Gesetzesinitiative des Landtags.
  5. Beseitigung des königlichen Sanktionsrechts.
  6. Ernennung der Minister und Bundesratsmitglieder nach Vorschlag des Landtags.
  7. Selbstbestimmungsrecht des Landtags in Bezug auf Zusammentritt und Vertagung.
  8. Einjähriger Staatshaushalt.
  9. Beseitigung aller Vorrechte der Geburt und des Standes, Aufhebung der bisherigen Privilegien der Standesherren, Abschaffung des Adels.
  10. Verbot der Bildung neuer und der Vergrößerung bisheriger Fideikommisse. Auflösung der bestehenden Fideikommisse.
  11. Aufhebung der bisherigen Privilegien des Königs und der Mitglieder der königlichen Familie, insbesondere der Steuer- und Portofreiheit, der Unverantwortlichkeit und des besonderen Gerichtsstandes.
  12. ​Trennung der Kirche vom Staat, Aufhebung der Privilegien der anerkannten Religionsgemeinschaften. Vollkommene Durchführung der Gewissens-, Religions- und Kultusfreiheit. 
1979
Die Raumprobleme durch den Bau eines Glockenturmes lösen

München-Untergiesing * Bei einem Besuch des bayerischen Ministerpräsidenten Alfons Goppel wird die Problematik der beengten Raumverhältnisse im Untergiesinger Templer-Kloster angesprochen.

Die einbezogene staatliche Beamtenschaft schlägt vor, die Raumprobleme durch den Bau eines Glockenturmes zu lösen. Denn auf einen Glockenturm hat eine Religionsgemeinschaft sogar einen Rechtsanspruch.

Mit dem achtstöckigen Bauwerk kann die dringend benötigte Nutzfläche von über vierhundert Quadratmetern erzeugt werden. Der Turm besitzt eine Gesamthöhe von 87 Metern, bei einer Diagonale von elf Metern.

Die Turmzwiebel umfasst alleine eine Höhe von 18 Metern. Und damit ragt dieser Turm natürlich weithin sichtbar über das Untergiesinger Wohnungsneubaugebiet und die sich in dieser Gegend befindende Kleingartenanlage.

Schon dadurch gibt der Turm der „Ordensgemeinschaft“ ein weithin sichtbares Symbol.