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Die Tempel-Rittern erhalten eine umfangreiche Ordensregel

Rom-Vatikan * In der Bulle „Omne datum optimum“ gibt Papst Innozenz II. den Tempel-Rittern eine umfangreiche Ordensregel, die mit Ergänzungen im Jahr 1230 und 1260 auf insgesamt 678 Artikel anwachsen wird.

Durch die päpstliche Bulle werden die Tempelherren als „extemt“ erklärt, also aus dem kirchlichen Gesamtorganismus heraus genommen. Sie sind damit die erste Gemeinschaft von Rittermönchen, die jeglicher bischöflicher Jurisdiktion entnommen und alleine und direkt dem Heiligen Stuhl unterstellt sind. Er erklärt die Templer auch zu „Vorkämpfer der Christenheit“ und hebt sie damit über alle anderen Orden. Dadurch nehmen die Templer in der Gesamtkirche eine elitäre Ausnahmestellung ein, die von den Folgepäpsten fortgeschrieben und durch eine Vielzahl von Privilegien erhärtet wird. 

  • So darf kein Kirchenmann oder Laie, lediglich der Templer-Meister mit Zustimmung des Kapitels, die Ordens-Statuten ändern. 
  • Das Recht der Tempel-Ritter eigene Priester zu haben, wird in der Bulle ebenso festgeschrieben wie die Freistellung vom Zehent. 
  • Die Templer-Kapläne sind berechtigt Spenden zu sammeln, um Almosen zu bitten und einmal im Jahr in jeder Kirche die Kollekte für sich zu behalten.
  • Einmal jährlich dürfen sie in den unter Interdikt, dem Verbot gottesdienstlicher Handlungen, gestellten Regionen die Messe halten.
    Die Kirche macht - nicht nur aus Sicht der Templer - viel zu viel Gebrauch von dieser Strafmaßnahme, die darauf abzielt, jede religiöse Aktivität, ob das nun Messen oder die Segnungen der Sakramente sind, in einer Ortschaft, einer Region oder einem ganzen Königreich zeitweilig zu verbieten. Damit wollen die Kirchenmänner die Sünden eines Herren, einer Gemeinde oder eines Königs bestrafen.
    Gottesdienste, die in solchen vernachlässigten und teilweise auch vollkommen ungerechtfertigt bestraften Regionen abgehalten werden, ziehen freilich viele Gläubige an und bringen schon deshalb außergewöhnlich hohe Einnahmen von Almosen und Opfergaben. 
  • Darüber hinaus dürfen die Tempelherren eigene Kirchen und Friedhöfe besitzen, worin sie auch Exkommunizierte beerdigen können, was ihnen häufig großzügigst gedankt wird.
  • Schließlich ergänzt Papst Coelestin II. die Privilegien der Templer indem er die Ritter-Brüder, ihre Vasallen und Grundholden von den durch die Bischöfe ausgesprochenen Exkommunizierungen und Interdikten als ausgeschlossen erklärt.
    Dies geschieht sehr zum Ärgernis des Weltklerus und vergiftet das eh schon angespannte Verhältnis zwischen dem Ritterorden und den Weltpriestern.

Dennoch hält der Heilige Stuhl beständig seine schützende Hand über die geistlichen Ordensritter und stellt die gewährten Privilegien nie in Frage.

Seit Hugo von Payns den Tempelherren seine Besitzungen schenkte, folgte jeder, der in den Orden eintritt oder sich ihm anschloss, diesem Beispiel.

Durch Schenkungen von Land und Vermögen sind die Ordensritter sehr schnell reich geworden. Und nachdem heimgekehrte Kreuzfahrer Wunderdinge über das Heldentum der Templer berichten, führt dies in ganz Europa zu einer großzügigen Spendentätigkeit für die Ordensgemeinschaft.

17. August 1308
Päpstliche Kardinäle vernehmen die Templerführung in Chinon 

Chinon * Im Auftrag von Papst Clemens V. hören die Kardinäle Bérenger Frédol, Étienne de Suisy und Landolfo Brancaccio bis zum 20. August die gefangenen Ordensführer an. Zu den Befragten gehören Großmeister Jacques de Molay und Hugues de Pairaud. 

Nach ihren Aussagen, der Abschwörung der ihnen vorgeworfenen Glaubensverfehlungen und ihrer Bitte um Vergebung erteilen die Kardinäle ihnen die kirchliche Absolution. Die Würdenträger werden damit wieder zur kirchlichen Gemeinschaft und zu den Sakramenten zugelassen. Das Verfahren gegen den Orden bleibt offen. 

23. März 1324
Papst Johannes XXII. spricht den Bannfluch über Ludwig den Baiern

Avignon * Der in Avignon residierende Papst Johannes XXII. spricht den Bannfluch wegen Häresie über König Ludwig den Baiern aus. Er schließt ihn damit aus der Gemeinschaft der Kirche aus, in die Ludwig bis zu seinem Tod nicht wieder aufgenommen werden wird. In der katholischen Kirche gilt er bis heute als exkommuniziert.  

Gleichzeitig enthebt ihn der Papst seiner königlichen Rechte und belegt das Reich mit Interdikt, also dem Verbot der Spendung der Sakramente. Der Bannfluch wird Ludwig bis zu seinem Tod verfolgen.

1576
In Mailand bricht die Pest aus

Mailand * In Mailand bricht die Pest aus und fordert tausende Tote. Behörden und Adel fliehen teilweise aus der Stadt, um sich zu schützen. Die soziale Ordnung droht zusammenzubrechen: Versorgung, Pflege und religiöses Leben kommen weitgehend zum Erliegen. 

Erzbischof Carlo Borromeo bleibt bewusst vor Ort, organisiert persönliche Krankenbesuche, spendet Sakramente an Sterbende, geht selbst in besonders betroffene Viertel und versteht das als Pflicht eines Bischofs gegenüber seiner Diözese. Das wird später als Zeichen pastoraler Verantwortung interpretiert und trägt entscheidend zu seinem Ruf als Heiliger bei.

30. September 1689
Das Kirchlein der Eremiten am Wallersee wird geweiht

Walchensee * Durch großzügige Spenden der Kurfürstin und Dritter kann das Kirchlein der Eremiten am Wallersee vom Freisinger Weihbischof zu Ehren der heiligen Anna geweiht werden.

Zur selben Zeit bevollmächtigt der Freisinger Generalvikar Pater Onuphrius zur Spendung der Sakramente. Die wenigen Siedlungen der abgelegenen Gegend sehen in den Waldbrüdern nämlich willkommene Seelsorger. 

1705
Ein Benediktinermönch betreut die Frauen vom Lilienberg 

Au * Johann Maximilian von Alberti überträgt einem Benediktinermönch die geistliche Betreuung der Ordensfrauen am Gaisberg. Der Mönch feiert täglich die Messe, spendet die Sakramente und nimmt den Frauen die Osterbeichte ab. Auch die Lebensordnung der Gemeinschaft orientiert sich in wesentlichen Teilen an der Benediktsregel. 

7. November 1724
Die städtischen Rechte im Lehel werden bestätigt

München-Lehel * Nach langen Verhandlungen bestätigt Kurfürst Max Emanuel die Münchner Burgfriedensgrenze zugunsten der Stadt. Die umstrittenen grundherrlichen und gerichtlichen Zuständigkeiten im Lehel werden neu geregelt. Eine eigene Lehel-Deputation übernimmt die städtische Verwaltung des Viertels. 

Die Bewohner nehmen die Neuordnung zum Anlass, eine eigene Kirche und eine verlässliche Seelsorge für die rund 2.000 Einwohner zu fordern. Das Lehel gehört bereits zur Graggenau und damit zum Pfarrgebiet Unserer Lieben Frau. Stadtgraben, Befestigungswall und Mauer erschweren jedoch den Zugang zu den Seelsorgern. 

Besonders problematisch ist die Versorgung Schwerkranker in der Nacht: Die Stadttore dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Bürgermeisters geöffnet werden. Deshalb holen die Bewohner mitunter einen Paulanerpater aus dem Kloster Neudeck in der Au. Nach der überlieferten Darstellung dauert dies mindestens zwei Stunden; im Winter erschweren schlechte Wege den ohnehin langen Weg zusätzlich. Manche Sterbende erhalten deshalb die Sterbesakramente nicht mehr rechtzeitig. 

1730
Der St.-Anna-Dreißiger soll feierlicher werden

München-Giesing * Das Pfarramt Unterbiberg bittet das Ordinariat, dass während des St.-Anna-Dreißigers - der von vielen Menschen aus der Stadt besucht wird - an bestimmten Tagen unter der Woche das Allerheiligste ausgesetzt werden und zu bestimmten Zeiten der sakramentale Segen gespendet werden darf, so wie es auch in anderen Kirchen, etwa in Ramersdorf, Thalkirchen oder der Lorettokapelle in Berg am Laim üblich ist. 

18. Juli 1870
Die Unfehlbarkeit des Papstes wird beschlossen

Rom-Vatikan * Die Konzilsmehrheit beschließt auf dem Ersten Vatikanischen Konzil die „Unfehlbarkeit des Papstes“ in Fragen des Glaubens und des Lebens der Christen sowie seine oberste und alleinige Rechtsgewalt in der Kirche. Ignaz von Döllinger sieht durch das Dogma von der päpstlichen Unfehlbarkeit die apostolische Tradition verraten.

Doch die Reaktion der römischen Kurie folgt umgehend. Alle Katholiken, die aus Gewissensgründen die neuen Glaubenssätze nicht annehmen und ihnen öffentlich widersprechen, werden exkommuniziert, also aus der sakramentalen Gemeinschaft der Kirche ausgeschlossen.

18. Juni 1918
Soldaten lassen sich nicht mehr alles gefallen

München * Die Zentralpolizeistelle meldet einen militärischen Vorfall. Ein ungeordneter Haufen zieht von der Kaserne zum Hauptbahnhof. Als ein Major einen Soldaten zur Ordnung ruft, schreit dieser ihn an: „Was wollt Ihr Himmel-Herrgottsakramenter, ist‘s nicht genug, dass wir für Euch ins Feld gehen, schikanieren wollt ihr einen auch noch, anpacken tu ich dich, bei der Fotze nehm ich dich, du Blindgänger.“ Die übrigen Soldaten zollen ihm daraufhin Beifall. 

21. Februar 1919
Arco bereitet sich am Morgen auf das Attentat vor

München-Lehel * Nach der späteren Aussage des Zimmermädchens Walburga Kästele lässt sich Anton Graf von Arco auf Valley in der Pension Prinz-Regent an der Prinzregentenstraße 18 um sieben Uhr wecken. Anders als gewöhnlich steht er sofort auf und nimmt anschließend ein ausgedehntes Bad. 

Als Kästele gegen 8:15 Uhr anklopft, ruft er: „Sakrament, jetzt bin ich zu spät dran.“ Er fragt sie, ob es im Gefängnis kalt sei, und lässt sich einen dicken Anzug bereitlegen. Danach frühstückt er. 

Seine Frage nach den Haftbedingungen deutet darauf hin, dass er bereits vor dem angekündigten Mord an Kurt Eisner mit seiner Festnahme rechnet. 

 

Juli 1931
Ein Katholischer Bildersturm gegen das Valentin-Stück „Der Firmling“

München * Es kommt zum Katholischen Bildersturm gegen ein ausgestelltes Szenenfoto aus dem Valentin-Stück „Der Firmling“. Die katholische Kirche hatte in der Presse verlautbaren lassen, dass das Bild „eine unwürdige und verzerrende Verletzung des heiligen Sakraments der Firmung“ darstelle. Karl Valentin droht daraufhin München zu verlassen.