Die Herzöge halten strenge Aufsicht über die Konkubinen der Geistlichen
München * Spätestens seit der Beendigung des Trienter Konzils führen die Herzöge eine strenge Aufsicht über die Konkubinen der Geistlichen.
München * Spätestens seit der Beendigung des Trienter Konzils führen die Herzöge eine strenge Aufsicht über die Konkubinen der Geistlichen.
München * Der Rat der Stadt erhält von Herzog Wilhelm V. den Auftrag, die „Schlafweiber“ genannten Pfaffenhuren (Konkubinen) aus der Stadt zu vertreiben. Dabei sieht der Stadtrat nicht nur die menschliche Seite des Problems, sondern sorgt sich auch um die unversorgten Kinder, sodass er drei Jahre später wegen Nachlässigkeit im Kampf gegen die Konkubinen zu einer Geldstrafe von 500 Gulden verurteilt wird.
München * Der Rat der Stadt wird von Herzog Wilhelm V. wegen Nachlässigkeit im Kampf gegen die Konkubinen zu einer Geldstrafe von 500 Gulden verurteilt.
München * Herzog Wilhelm V. beklagt sich über die stark überhand nehmende Unmoral in der Stadt. Dabei haben selbst die Repräsentanten der Amtskirche Probleme mit der eigenen Lust. Nur in einem sehr schwierigen Prozess gelingt es, die geistlichen Herren auf Dauer von ihren - „Schlafweiber“ genannten - Konkubinen zu trennen.
München * Der Münchner Rat verhält sich gegenüber der Ausweisung der „Schlafweiber“ weiterhin so zurückhaltend, dass in den Jahren 1611, 1612 und 1613 der Befehl wegen Ausweisung der Priesterkonkubinen von Herzog Maximilian I. wiederholt werden muss.
Der Befehl sieht bei der Vernehmung der Konkubinen auch die Anwendung des Daumenstocks vor.