300.000 Gulden Schulden in neun Jahren Erbprinz-Hofhaltung
Landshut - München * Nach neunjähriger Hofhaltung als Erbprinz in Landshut muss Wilhelm V. seinem Vater 300.000 Gulden Schulden eingestehen.
Landshut - München * Nach neunjähriger Hofhaltung als Erbprinz in Landshut muss Wilhelm V. seinem Vater 300.000 Gulden Schulden eingestehen.
München * Herzog Wilhelm V. muss den Landtag erneut um die Übernahme seiner Schulden in Höhe von 1.300.000 Gulden bitten.
Mannheim * Herzog Carl II. August von Pfalz-Zweibrücken erliegt - vollkommen unerwartet - in Mannheim einem Schlaganfall. Er hinterlässt seinem Bruder Max Joseph, dem späteren ersten bayerischen König,
München * Die Schulden König Ludwigs II. belaufen sich auf 7,5 Millionen Mark, obwohl er seit dem Jahr 1873 insgesamt 5 Millionen Mark aus dem von Otto von Bismarck verwalteten „Welfenfond“ erhalten hat.
München-Kreuzviertel * Die Sitzungsperiode des Bayerischen Landtags beginnt.
Nachdem Reichskanzler Otto von Bismarck die Übernahme der Schulden von König Ludwig II. durch den Landtag vorgeschlagen hat, entwickelt sich bei den Abgeordneten der Patriotenpartei eine für den König sehr ungünstige Stimmung. Pläne zur Erhöhung der Zivilliste, um König Ludwig II. - unter strengen Auflagen - die Abzahlung seiner Schulden zu ermöglichen, werden zwar diskutiert, aber nicht weiter verfolgt.
Bei den Konservativen besteht keine Neigung für eine Finanzhilfe. „Wir halten fest zu unserem angestammten Fürstenhause, zu unserem Könige, aber was auch kommen möge, wir werden auch die Interessen des Volkes hoch halten, Wünschen gegenüber, die mit dem Volkswohl nicht im Einklang stehen“. Eine Diskussion des Themas im Landtag wird sogar als gefährlich bezeichnet, „denn die Stimmung im Lande sei der Art, daß jede Discussion die Aufregung bis zum Überlaufen steigern und Dinge ans Licht bringen könne, über die man sich entsetzen würde“.
Nürnberg * Der Nürnberger Anzeiger schreibt zur Finanzmisere König Ludwigs II. folgende Zeilen: „[...] der Staat soll Schulden machen, um die Kalamität der Kabinettskassa zu beseitigen, wozu eine Summe von 12 bis 20 Millionen Mark - nach den verschiedenen Lesearten - nötig sein wird.
Ob hierzu wirklich so leicht die Genehmigung der 2/3-Mehrheit der Landboten zu erhalten ist, wollen wir doch erst abwarten, nach unserer Meinung kann hierzu eine Volksvertretung ihre Zustimmung unmöglich geben“.