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24. Juli 1853
Ein Sicherheitsbericht für München

München * Oberst Franz Freiherr von Hörmann zu Hörbach legt einen Sicherheitsbericht für München vor. Er trägt den Titel: „Erläuterungen zum Entwurfe der militärischen Dispositionen für die Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit der Haupt- und Residenzstadt München behufs Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung.“  Es ist die Angst vor einer neuen Revolution, die König Max II. seine Armee auf einen Bürgerkrieg vorbereiten lässt. Um verbindliche Vorschläge auszuarbeiten, gründet er eine Special-Commissorium.

Inhaltlich geht Oberst Hörmann von einem Bedrohungsszenario aus, wonach „der inländische Pöbel - durch auswärtiges Proletariat verstärkt - bei Tag und Nacht ohne Hindernis in die Stadt eindringen kann, theils um die größten Schätze des Staates und des Landes zu plündern, theils um die heillosen Umtriebe der machtlosen Umsturzpartei in Vollzug zu setzen“. Freiherr von Hörmann fügt noch eine interessante Einteilung der Tumulte in vier Klassen bei.

  • Als Erste und harmloseste Klasse bezeichnete er darin „Tumulte ohne insurreaktionäre politische Tendenz“, etwa die Studenten- und Handwerkertumulte oder die Münchner Bierkrawalle.
  • Als nächste Kategorie folgen „Politische Tumulte durch demokratische Umtriebe der republikanisch gesinnten Umsturzpartei veranlaßt“. Als Beispiel führt er die Märzrevolution von 1848 an.
  • Als dritte Klasse bezeichnet er „Tumulte mit kommunistischer Tendenz“. Der erzkonservative Oberst verschließt dabei aber keineswegs die Augen vor der bitteren Armut vieler Zeitgenossen und fordert zur Vorbeugung eine effektive staatliche Sozialpolitik.
  • Die Letzte und zugleich gefährlichste Form der Unruhe klassifiziert der Militarist die „Tumulte durch Theuerung, Mißwachs und Hungersnoth veranlaßt“.

Sein konkreter Vorschlag beinhaltet die Erhöhung der Zahl der Kasernen in der Innenstadt und weitere flankierende Maßnahmen, um die Hauptverteidigungspunkte zu schützen. Dazu zählen unter anderem - neben der Residenz - das Nationaltheater, das Postgebäude, die Münze und der Alte Hof.

Ab 19. September 1983
Mehr als 53.000 Einwendungen gegen die WAA

München - Schwandorf * Der Sicherheitsbericht für die erste atomrechtliche Teilgenehmigung liegt vom 19. September bis 18. November 1983 beim Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen in München sowie beim Landratsamt Schwandorf öffentlich aus. Gegen die geplante Wiederaufarbeitungsanlage werden 53.017 Einwendungen eingereicht - eine für ein atomrechtliches Verfahren dieser Zeit außergewöhnlich hohe Zahl.

26. Januar 1988
Antrag auf die zweite Teilerrichtungsgenehmigung

München-Bogenhausen * Die Deutsche Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen (DWK) beantragt beim Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen die zweite atomrechtliche Teilerrichtungsgenehmigung für die WAA. Sie betrifft den weiteren Ausbau der Anlage, insbesondere das Hauptprozessgebäude und Änderungen am ursprünglichen Baukonzept. Der Antrag führt zu einer erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung mit der Auslegung des Sicherheitsberichts und einem weiteren Erörterungstermin.

22. Februar 1988
Sicherheitsbericht wird öffentlich ausgelegt

Wackersdorf * Der Sicherheitsbericht für die beantragte zweite atomrechtliche Teilerrichtungsgenehmigung wird öffentlich ausgelegt. Bürger, Gemeinden und Verbände können die Unterlagen einsehen und bis zum 22. April 1988 Einwendungen gegen das Vorhaben erheben. Die Auslegung bildet die Grundlage für den späteren Erörterungstermin in Neunburg vorm Wald. Trotz der möglichen grenzüberschreitenden Auswirkungen lehnt die bayerische Staatsregierung eine amtliche Auslegung der Unterlagen in Österreich ab. Dies verstärkt dort den politischen Widerstand gegen die WAA.