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2000
0 Chronik 2026
1981
Skandal um Rosie

München * Die bayerische Rock‘n‘Roll-Band Spider Murphy Gang verarbeitet die Situation der Sperrbezirks-Verordnung und der Verdrängung der Prostitution an den Stadtrand in ihrem Album „Dolce Vita“. Der ausgekoppelte Song „Skandal um Rosie“ verkauft sich über 750.000 Mal und ist der einzige Nummer-Eins-Hit der Band. Das Lied handelt von einer fiktiven Münchner Sexarbeiterin namens Rosie, die den Prostituierten außerhalb des Münchner Sperrbezirks die Freier wegnimmt. 

  • Der Bayerische Rundfunk boykottiert das Lied, da im Refrain „Und draußen vor der großen Stadt, steh‘n die Nutten sich die Füße platt“, das Wort „Nutten“ vorkommt. 
  • Auch in der ZDF-Hitparade wird der Song nicht gespielt, da Dieter Thomas Heck dies nicht will. Das Lied ist ihm „zu heiß“. Im Gegensatz dazu nehmen die Sender außerhalb von Bayern keinen Anstoß daran. 
8. Februar 1982
„Skandal um Rosie“ acht Wochen auf Platz eins

Bundesrepublik Deutschland * Das Lied „Skandal um Rosie“ von der bayerischen Rock‘n‘Roll-Band Spider Murphy Gang erreichte den Platz eins der deutschen Single-Charts. Er bleibt insgesamt acht Wochen auf Platz auf dem ersten Platz. 

um 21. Mai 2026
Die Gleichstellungsstelle will „Skandal um Rosie“ verbieten

Erlangen * Die Gleichstellungsstelle der Stadt Erlangen empfiehlt den Wirten der Bergkirchweih, zwölf Lieder mit aus Sicht der Gleichstellungsstelle problematischen oder diskriminierenden Inhalten nicht zu spielen – darunter ist auch „Skandal um Rosie“ der Spider Murphy Gang.

Die Empfehlung der Erlanger Gleichstellungsstelle wirkt bemerkenswert paradox und geschichtsvergessen. Denn gerade dieses Lied entstand als satirischer Kommentar auf eine besonders strenge und moralisch aufgeladene Politik der frühen 1980er-Jahre. 

Was früher als übertriebene Sittenstrenge galt, erscheint heute in neuer Form zurückzukehren: Nicht mehr konservative Moralwächter entscheiden, was als anstößig gilt, sondern Teile einer modernen Sensibilitätskultur. Das Ergebnis ähnelt sich jedoch erstaunlich. Wieder werden Kunst und Musik vor allem danach bewertet, ob einzelne Begriffe oder Inhalte Anstoß erregen könnten.