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5. März 1946
Das Befreiungsgesetz überträgt die Entnazifizierung deutschen Spruchkammern 

Amerikanische Besatzungszone * Auf Betreiben der amerikanischen Militärregierung unter maßgeblicher Beteiligung von Lucius D. Clay verabschiedet der Länderrat das „Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus“. Es überträgt die Durchführung der Entnazifizierung in Bayern, Groß-Hessen und Württemberg-Baden deutschen Spruchkammern. 

Die Kammern prüfen die persönliche Verantwortung der Betroffenen während der NS-Herrschaft und ordnen sie fünf Kategorien zu: 

  • Hauptschuldige, 
  • Belastete, 
  • Minderbelastete, 
  • Mitläufer und 
  • Entlastete. 

Je nach Einstufung verhängen sie Sühnemaßnahmen. Gegen ihre Entscheidungen ist eine Berufung möglich.

27. Oktober 1946
Wie aus Trambahnfrust ein Klassiker entsteht

München * Eine Münchner Spruchkammer stuft den Volkssänger Ferdinand Weisheitinger, bekannt als Weiß Ferdl, im Entnazifizierungsverfahren als „Mitläufer“ ein. Er muss einen Sühnebetrag von 2.000 Reichsmark zahlen. Der seit 1940 der NSDAP angehörende Künstler stellt sich im Verfahren als Gegner und Opfer des Nationalsozialismus dar.  

Nachdem die amerikanische Besatzungsmacht sein Auto beschlagnahmt, muss Weiß Ferdl von seinem Wohnort Solln mit der Straßenbahn zum Platzl fahren. Die Enge und das Gedränge setzen ihm zu. Ein Münchner Arzt befürwortet deshalb in einem Attest, ihm aus psychischen Gründen wieder ein Kraftfahrzeug zur Verfügung zu stellen. 

Seine Erfahrungen verarbeitet der Münchner Volkssänger in dem humoristischen Lied „Ein Wagen von der Linie 8“, das dem Münchner Trambahnalltag ein musikalisches Denkmal setzt. 

15. Oktober 1948
Adolf Hitlers Nachlass wird vor der Spruchkammer München geregelt

München * Um Hitlers Nachlass zu regeln, wird ein Verfahren vor der Spruchkammer München eingeleitet. Rechtsanwalt Otto Gritschneder übernimmt pro forma die Verteidigung des Ehepaares Adolf und Eva Hitler, geborene Braun, „in absentia“.

Dabei wird der „Führer“ als Hauptschuldiger eingestuft und sein gesamtes Vermögen zugunsten des Landes Bayern eingezogen. Dazu zählen auch die Autorenrechte für „Mein Kampf“.

Ein Antrag von Adolf Hitlers Schwester, Paula Wolf, auf Auszahlung des ihr im Testament des Bruders zugedachten Erbteiles wird vom Gericht abgelehnt und das Testament selbst für ungültig erklärt.