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1910
Ein Schankkellner wird wegen schlechten Einschenkens verurteilt

München * Ein Münchner Richter spricht sechs „Schankkellner“ mit dem Hinweis frei, dass dem hiesigen Publikum das schlechte Einschenken ohnehin bekannt sei, und „Auswärtige werden es wohl bald erfahren“.

Auf Einspruch des Staatsanwalts gibt es später aber doch noch eine Strafe. Sonst hätte nämlich der Verteidiger recht behalten, der argumentiert hatte, Bier sei nichts anderes als eine Mischung von Flüssigkeit und Schaum. „Wenn also diese Mischung einschließlich des Schaumes den Eichstrich erreicht, so bleibt an der einwandfreien Füllung des Trinkgefässes kein Zweifel“.

2. Juni 1919
Der Prozess gegen den Kommunistenführer Eugen Leviné beginnt

München-Au * Vor dem Standgericht in der Au beginnt der Prozess gegen den Kommunistenführer Eugen Leviné. In seiner Verteidigungsrede sagt er: „Wir Kommunisten sind Tote auf Urlaub, dessen bin ich mir bewusst. Ich weiß nicht, ob Sie mir meinen Urlaubsschein noch verlängern werden, oder ob ich einrücken muss zu Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg. Ich sehe auf jeden Fall Ihrem Spruch mit Gefasstheit und mit einer inneren Heiterkeit entgegen. Die Ereignisse sind nicht aufzuhalten. 

Die Staatsanwaltschaft glaubt, die Führer hätten die Massen aufgepeitscht. Wie die Führer die Fehler der Massen nicht hintertreiben konnten unter der Scheinräterepublik, so wird auch das Verschwinden des einen oder des anderen Führers unter keinen Umständen die Bewegung hindern. Und über kurz oder lang werden in diesem Raume andere Richter tagen, und dann wird der wegen Hochverrats bestraft werden, der sich gegen die Diktatur des Proletariats vergangen hat.“ 

1. April 1924
Milde Urteile im Hitler-Ludendorff-Prozess 

München-Neuhausen * Nach 25 Verhandlungstagen verkündet das Volksgericht München I die Urteile gegen die führenden Beteiligten am gescheiterten Hitler-Ludendorff-Putsch.

  • Adolf Hitler, Hermann Kriebel, Friedrich Weber und Ernst Pöhner werden wegen Hochverrats zu jeweils fünf Jahren Festungshaft und einer Geldstrafe von 200 Goldmark verurteilt. Das Gericht erkennt ihnen mildernde Umstände zu und bleibt damit bei der gesetzlichen Mindeststrafe. Die Festungshaft gilt zudem als nicht entehrende Form des Freiheitsentzugs. 
  • Wilhelm Brückner, Ernst Röhm, Heinz Pernet, Robert Wagner und Wilhelm Frick erhalten wegen Beihilfe zum Hochverrat jeweils ein Jahr und drei Monate Festungshaft sowie eine Geldstrafe von 100 Goldmark. Erich Ludendorff wird freigesprochen. Das Gericht folgt dabei seiner wenig glaubwürdigen Behauptung, von Hitlers eigentlichen Umsturzplänen nichts gewusst zu haben. 
  • Die Staatsanwaltschaft hat für Hitler acht Jahre Haft beantragt. Das Volksgericht stellt Hitler, Kriebel, Weber und Pöhner jedoch bereits nach Verbüßung eines weiteren Strafteils von sechs Monaten eine Entlassung auf Bewährung in Aussicht. Den wegen Beihilfe Verurteilten gewährt es diese Bewährung sofort. 
  • Auch Hitlers Vorstrafe bleibt folgenlos: Obwohl er 1922 wegen Landfriedensbruchs verurteilt worden ist und noch unter Bewährung steht, stellt ihm das Gericht erneut eine vorzeitige Haftentlassung in Aussicht. Ebenso sieht es von der gesetzlich vorgesehenen Ausweisung des österreichischen Staatsbürgers ab. Zur Begründung erklärt das Gericht, die Vorschrift könne auf einen Mann, der sich als Deutscher fühle und im deutschen Heer Kriegsdienst geleistet habe, nicht angewandt werden. 

Da die bayerischen Volksgerichte in den ihnen übertragenen Verfahren als erste und letzte Instanz entscheiden, ist kein Rechtsmittel möglich. Das außergewöhnlich milde und sofort rechtskräftige Urteil wird bereits von Zeitgenossen scharf als Ausdruck einer politisch einseitigen Justiz kritisiert. 

12. Mai 1924
Kein Verfahren gegen Kahr, Seißer und Lossow 

München * Die Staatsanwaltschaft München I stellt das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Generalstaatskommissar Gustav Ritter von Kahr, Landespolizeichef Hans Ritter von Seißer und den früheren Reichswehrbefehlshaber Otto von Lossow ein. Ein Vorsatz der drei Beschuldigten, sich am Hitler-Ludendorff-Putsch vom 8. und 9. November 1923 zu beteiligen, sei nicht nachzuweisen. 

Kahr, Seißer und Lossow haben während des Umsturzversuchs eine widersprüchliche Rolle gespielt: Im Bürgerbräukeller erklären sie zunächst – unter dem Druck der bewaffneten Putschisten – ihre Unterstützung, widerrufen diese jedoch noch in derselben Nacht und leiten Gegenmaßnahmen ein. Wegen ihres mehrdeutigen Verhaltens und ihrer vorausgegangenen eigenen Diktaturpläne ist bereits ihr Ausschluss vom Münchner Hochverratsprozess auf scharfe Kritik gestoßen. Mit der Einstellung des Ermittlungsverfahrens bleiben sie strafrechtlich unbehelligt. 

20. Dezember 1924
Hitlers vorzeitige Entlassung 

Landsberg am Lech * Adolf Hitler wird auf Bewährung aus der Festungshaftanstalt Landsberg entlassen. Von der gegen ihn verhängten fünfjährigen Festungshaft hat er damit weniger als neun Monate verbüßt. Auch Hermann Kriebel kommt an diesem Tag auf Bewährung frei. 

Die vorzeitige Entlassung erfolgt gegen den ausdrücklichen Widerstand der Staatsanwaltschaft und der Münchner Polizeidirektion. Beide warnen, Hitler habe sich keineswegs von seinen staatsgefährdenden Absichten abgewandt. Der ihm wohlgesonnene Anstaltsleiter Otto Leybold bescheinigt ihm dagegen eine gute Führung und behauptet, Hitler sei während der Haft „reifer, ruhiger und überlegter“ geworden. Auf Leybolds Fürsprache wird der Einspruch der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen und die Bewährung bewilligt. 

18. September 1931
Angelika Maria „Geli“ Raubal begeht Selbstmord

München-Haidhausen * Die 23-jährige „Privatstudierende“ Angelika Maria „Geli“ Raubal begeht in Adolf Hitlers Wohnung am Prinzregentenplatz 16 Selbstmord durch Erschießen. Es handelt sich dabei um eine Tochter von Hitlers Halbschwester Angela Raubal.

Die schweren Verletzungen und die weitere Umstände, über die die Münchener Post berichtet, signalisieren der Öffentlichkeit den Verdacht auf ein Verbrechen. Die Staatsanwaltschaft beauftragt deshalb sofort den Polizeiarzt, die Leiche nochmals zu untersuchen.

Um den 20. August 1956
Debatte um Jugendkontrolle und Polizeigewalt

München - München-Au * Der CSU-Landtagsabgeordnete und spätere Innenminister Heinrich Junker tut sich als Scharfmacher hervor. Er stellt einen Antrag für Maßnahmen zum Schutze der Jugend, in dem er 

  • die ständige Überwachung von Kinos, Gaststätten und Parkanlagen, 
  • die Überwachung der jugendlichen Kraftfahrer, insbesondere der Mopedfahrer und 
  • die Bekämpfung jeglicher auftretender Bandenbildung fordert. 

Zur Durchsetzung seines Antrags unterstützt er

  • das „rücksichtslose Eingreifen der Polizei“, 
  • deren „rücksichtslose Gewaltanwendung“, 
  • die „Brechung jeglichen Widerstands […] mit allen an die Grenze des Gesetzes gehenden Mitteln“ und 
  • die „Anweisung an die Staatsanwaltschaft, bei Vergehen und Verbrechen schärfsten Strafantrag zu stellen“. 

Junker kann sich mit seinen Vorstellungen gegen die SPD-dominierte Viererkoalition nicht durchsetzen. Dieser Erfolg liegt an dem SPD-Landtagsabgeordneten Rudolf Schlichtinger, der sich für die Interessen und Nöte der Jugendlichen einsetzt. Ihm geht es nicht darum, „wie man ‚die Halbstarken‘ bekämpfen und gegebenenfalls vernichten kann, sondern wie man junge Menschen davor bewahren kann, Rowdys oder Verbrecher zuwerden“ und wehrt sich gegen das Modewort „Halbstarke“.

Um November 1986
Baufortschritt und juristische Aufarbeitung

Wackersdorf - Schwandorf * Während die Arbeiten auf dem WAA-Gelände fortgesetzt und die Baustelleneinrichtungen erweitert werden, beschäftigen die zurückliegenden Proteste zunehmend Polizei und Justiz. Gegen zahlreiche Demonstranten laufen Ermittlungs- und Strafverfahren, unter anderem wegen Landfriedensbruchs, Sachbeschädigung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung. 

Zugleich werden einzelne Vorwürfe gegen Polizeibeamte untersucht. Sie betreffen unter anderem unverhältnismäßige Gewaltanwendung bei Demonstrationen, Räumungen und Festnahmen. Der WAA-Konflikt verlagert sich damit zunehmend vom Bauzaun in Polizeidienststellen, Staatsanwaltschaften und Gerichte. 

Suchbegriffe: WAA, Wackersdorf
8. Mai 2012
Vergabe der Konzessionen für die Wiesn 2012

München-Graggenau * Der Wirtschaftsausschuss des Stadtrats entscheidet über die Vergabe der Konzessionen für die Wiesn 2012. Wiesnwirt Sepp Krätz kann vorerst das Hippodrom weiterbetreiben. Der Grund: Die Staatsanwaltschaft braucht noch Zeit, um die Ermittlungen in Sachen Steuerhinterziehung abzuschließen. Diese haben im Herbst 2011 begonnen.    

Krätz soll in seinem Andechser am Dom Personalabgaben nicht korrekt abgeführt haben. Insgesamt werden drei Durchsuchungen von der Steuerfahndung durchgeführt.

Die Stadt hat ihn 2011 bereits abgemahnt, weil er im Hippodrom Angestellte geschlagen hat. Wegen dieses Vorfalls ist er mit einem Strafbefehl über 18.000 € belegt worden, den er letztlich akzeptiert hat.

15. November 2013
Klageerhebung gegen den Wiesnwirt Sepp Krätz

München * Die Staatsanwaltschaft erhebt Klage beim Landgericht München wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegen den Wiesnwirt Sepp Krätz. Ihm wird vorgeworfen, in seinem Oktoberfestzelt „Hippodrom“ und im „Andechser am Dom“ mit illegalen Tricks Steuern „gespart“ zu haben. Mit der Anklage wird die Zulassung des Wirts auf der Wiesn gefährdet. 

13. März 2014
Das Landgericht verurteilt Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung

München * Die Steuerschuld des Bayern-Präsidenten Uli Hoeneß hat sich um weitere 1,26 Millionen Euro erhöht. Der Solidaritätszuschlag muss noch einberechnet werden. Die Summe kann noch weiter steigen, weil sie von den Steuerfahndern bisher nur überschlägig berechnet worden ist. 

Das Landgericht München II verurteilt Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 28,46 Millionen Euro zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren. Die Staatsanwaltschaft hat fünfeinhalb Jahre Haft gefordert. Die Anwälte des FC-Bayern-Präsidenten kündigen umgehend Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe an. Bis das Urteil rechtskräftig ist, bleibt Uli Hoeneß auf freiem Fuß.

23. November 2017
Bundesstaatsanwaltschaft stellt Brandanschlag-Ermittlungen ein

Karlsruhe - München-Isarvorstadt * Die Bundesstaatsanwaltschaft in Karlsruhe stellt die Ermittlungen zum Brandanschlag auf das damalige Zentrum der Israelitischen Kultusgemeinde Münchens an der Reichenbachstraße 27 ein.

Dort waren bei einem Brandanschlag auf das jüdische Altersheim am 13. Februar 1970 zwei Frauen und fünf Männer, darunter zwei Holocaust-Überlebende zu Tode gekommen.