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Ab 1619
Der Festungsbau verändert das Lehel und begünstigt die Entstehung von Herbergen 

München-Lehel * Mit dem Bau der neuen Stadtbefestigung müssen zahlreiche Gewerbeanlagen unmittelbar vor den alten Stadtmauern weichen. Später entstehen sie nur teilweise wieder auf einem wesentlich kleineren Gelände zwischen den Befestigungswerken und der Isar. 

Die Hofbehörden beanspruchen auch das unbebaute Vorfeld der Bastionen und Schanzen. Ohne die städtischen Burgfriedensrechte zu berücksichtigen, vergeben sie Flächen zur Anlage von Gärten und Sommerhäusern. Adelige Grundbesitzer im damals als „auf dem Lehen“ bezeichneten Gebiet folgen diesem Beispiel: Sie überlassen Arbeitern der Stadtbleiche, der Zimmerplätze und der Lände Grundstücke zur Errichtung einfacher Unterkünfte. Dafür verlangen sie einen regelmäßigen Bodenzins sowie ein Laudemium, eine Abgabe bei Besitzwechsel. 

So finden zunehmend Menschen innerhalb des Münchner Burgfriedens Unterkunft, die den strengen Vermögensanforderungen des Magistrats nicht entsprechen. Besonders die gräfliche Familie Tattenbach fördert diese Ansiedlung und beansprucht um ihren Garten mit dem „Gschlößl“ sogar eine eigene Niedergerichtsbarkeit. 

Die kleinen Häuser werden in einzeln veräußerbare Wohneinheiten aufgeteilt. Diese „Gemächer“ oder „Herbergen“ umfassen ein oder mehrere Zimmer. Die Aufteilung ermöglicht eine intensive Nutzung der Gebäude und verschafft den Grundbesitzern Einnahmen aus Bodenzinsen und Besitzwechselabgaben. 

1732
Der Viehmarkt Auf den Lüften ist eine starke Konkurrenz

Haidhausen - Au * Der Viehmarkt Auf den Lüften ist derart ausgebildet, dass die kurfürstliche Hofkammer in einem Schreiben an den Münchner Rat feststellt, dass die Münchner Metzger ihr Schlachtvieh „nicht mehr am gewöhnlichen Ort auf dem Anger, wo dieser Markt seit jeher stattgefunden hat, sondern bei dem sogenannten Lüftenhaus auf dem Isarberg” kaufen. 

Anschließend treiben sie die gekauften Tiere in Richtung Schwabing auf die Weide an der Stadtbleiche und mischen es unter das dortige Weidevieh, um es am Abend mit den anderen Tieren in die Stadt hineintreiben zu lassen. Damit können die Münchner Metzger den sogenannten Viehaufschlag, eine Steuer, umgehen.

Dass der Ausfall der Steuereinnahmen dem Münchner Rat nicht gefällt, sei hier nur der Form halber erwähnt. Für die Stadtherren grenzt diese Verfahrensweise an Betrug, weshalb diese nicht länger geduldet werden darf. Dennoch bleibt der Viehmarkt bestehen.

Die Münchner müssen sich vom Pfleggericht Wolfratshausen sogar den Vorwurf gefallen lassen, dass es ihnen lediglich um die Einnahmen aus dem Pflaster- und Brückenzoll geht und sie den Viehmarkt auf den Lüften nur als Vorwand nutzen, um den Burgfrieden wieder erweitern zu können.