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29. Mai 1433
Verordnung über das Spielen und den Bau eines Frauenhauses

München-Angerviertel * Die Herzogbrüder Ernst und Wilhelm III. erlassen - auf Bitte des Rats der Stadt - eine ausführliche Verordnung über das Spielen und den Bau eines Frauenhauses (Stadtbordell), „daz dadurch vil ybels an frawen und jugkfrawen understannden [verhindert] werde“. Die Stadt erwirbt dafür vom Heiliggeist-Spital ein Anwesen an der Mühlgasse am Anger.

Um den 28. Oktober 1437
Das neue städtische Bordell wird eröffnet

München-Angerviertel * Das neue Stadtbordell wird eröffnet. Es befindet sich in der Mühlgasse am Anger, Ecke Rossmarkt und Blumenstraße. Umgeben ist das Gebäude von einem kleinen Garten. 

Das Münchner Frauenhaus ist ein zweigeschossiges, äußerlich an ein oberbaierisches Bauernhaus erinnerndes Gebäude mit 32 großen und zwei kleinen Fenstern. In jedem Geschoss ist eine Stube untergebracht, in der die Kontakte zwischen dem Freier und den Prostituierten hergestellt werden. Hier kann aber auch gezecht und vermutlich gespielt werden. Sie sind also ein Ort der Geselligkeit.  

Um diese Stuben, die als einzige Räume beheizbar sind, gruppieren sich insgesamt zwölf abschließbare Kammern. Diese sind mit je einem Bett bestückt. Sehr wahrscheinlich sind das die einzigen Einrichtungsgegenstände dieser Räume. Das Münchner Frauenhaus“ähnelte demnach eher einem modernen Barbetrieb mit angeschlossenen chambres separées als einem heutigen Eroscenter.  

Das Frauenhaus ist nicht weit vom Haus des Scharfrichters entfernt. In dem direkt an das Haus angebauten Gebäude mit dem Aufzuggiebel ist lange Zeit der städtische Schinder, Wasenmeister oder Abdecker untergebracht, der ebenso wie der Henker bis zum Ende des 18. Jahrhunderts als „ehrlos“ gilt und nicht im bürgerlichen Wohnbereich geduldet wird. 

31. Oktober 1517
Martin Luthers Kampf gegen die Prostituierten

Wittenberg - München * Martin Luther schlägt seine 95 Thesen an das Hauptportal der Schlosskirche in Wittenberg. Umgehend setzt eine Diskussion über den künftigen Umgang mit den Prostituierten und ihren Einrichtungen ein.  

Das erste städtische Frauenhaus wird noch in diesem Jahr geschlossen. Der Prozess zieht sich aber bis zum Jahr 1595 hin, dauert also weit über siebzig Jahre. Er beginnt in den evangelisch beeinflussten Ortschaften und in den Reichsstädten.  

In den katholischen Gebieten setzt der Prozess später ein und dauert entsprechend länger. Das Münchner Frauenhaus ist eines der letzten, wenn nicht sogar das Letzte, das geschlossen wird. 

Im Jahr 1533
Mehrere Lustmädchen werden gezüchtigt und aus der Stadt getrieben

München * Man lässt mehrere liederliche, öffentliche Unzucht treibende Weibspersonen an den Pranger stellen, züchtigen und anschließend aus der Stadt treiben. Fallen diese nichtregistrierten Lustmädchen in die Hände des Frauenwirts, so kann er sie ohne weiteres in das Gemeine Haus überführen und dort solange behalten, „bis sie ihr Leben von Sünde und Schande zur Bußfertigkeit kehrten“

3. September 1533
Gnadenersuchen für einen Rumor im Frauenhaus

München * Vor dem Münchner Rat erscheint „das gantz hantwerck“ und bittet für Hans Walts, der seit drei Tagen wegen eines „rumors“ im Frauenhaus in Arrest sitzt, um Gnade. Hans Walts wird ermahnt und freigelassen. Im Gegenzug gelobten die Gesellen, „frid gegen [den] frauenwirt und den [= die] seinen“ zu halten. 

Dezember 1588
Die Kapläne müssen im Stadtbordell übernachten

München-Angerviertel * Beim Einsammeln des sogenannten Leibpfennigs suchen die Kapläne Graßmann und Ostler von der Sankt-Peters-Pfarrei auch das Stadtbordell auf und zechen mit dem Wirt und seiner Gesellschaft. Als sich die „genachbarten Knappen“ vor dem Haus zusammenrotten, wagen sie sich nicht mehr aus dem Bordell und verbringen die Nacht in demselben.