Menü
Home Veranstaltungen Fakten Suchbegriffe Personen Jahrestage Karte Zeitensprünge Podcast

Fakten

Fakten Karte Suchbegriffe Personen Jahrestage
2000
-3000Chronik2026
Gefundene Einträge: 4
Suchergebnisse als PDF
11. März 1888
Salvatorausschank ohne Musik und Gesang

München-Au * Zwei Tage nach dem Tod Kaiser Wilhelms I. beginnt auf dem Salvatorkeller der diesjährige Starkbierausschank. Wegen der reichsweiten Staatstrauer untersagt die Polizeidirektion jede musikalische Begleitung und jeden Gesang. 

Das Verbot soll die gebotene Trauer wahren und zugleich verhindern, dass sich die Stimmung unter den zahlreichen Gästen durch Musik, gemeinsames Singen und rhythmisches Krügepoltern aufheizt. Der Ausschank selbst darf jedoch stattfinden.

11. März 1888
Von der Wirtshausrauferei zum Bierkrawall

München-Au * Nicht jeder Bierkrawall entsteht aus Protest gegen steigende Preise, die Obrigkeit oder die Brauereien. Das zeigt eine große Massenschlägerei, die als „Salvatorschlacht“ in die Münchner Stadtgeschichte eingeht. 

Zwar steigt der Preis für die Mass während der Starkbiersaison 1888 um einen Pfennig. Diese Erhöhung bildet jedoch lediglich den angespannten Hintergrund der Ereignisse. Ausgelöst wird die gewaltsame Auseinandersetzung am 23. März durch einen scheinbar nichtigen Anlass. Was zunächst wie eine gewöhnliche Wirtshausrauferei beginnt, entwickelt sich zu einem der bekanntesten Bierkrawalle des ausgehenden 19. Jahrhunderts. 

24. März 1888
Der Starkbierausschank wird um einen Tag verlängert

München-Au * Nach einer Übereinkunft aus dem Jahr 1833 endet der Ausschank des Märzenbocks [= Salvator] auf dem Nockherberg am Samstag vor dem Palmsonntag, da dann die Karwoche beginnt. Die Schmederer-Brauerei möchte jedoch den Umsatzausfall ausgleichen, der durch die Schließung während der Beisetzung Kaiser Wilhelms I. am 16. März entstanden ist. Sie beantragt deshalb, den Starkbierausschank um einen Tag zu verlängern. Die Behörden genehmigen die Verlängerung.

2. Februar 1915
Faschingstreiben und Starkbierausschank passen nicht zum Krieg

München * Das Stellvertretende Generalkommando gibt folgende Bekanntmachung heraus: „Faschingstreiben und Starkbierausschank in der im Frieden üblichen Weise passen nicht in unsere Zeit. Ich bestimme deshalb auf Grund des Kriegszustandsgesetzes:

  • Faschingstreiben: Während des diesjährigen Faschings ist Faschingstreiben jeder Art, sowie der Verkauf von Karnevalsartikeln auf öffentlichen Plätzen und Straßen und in Wirthschaften, Kaffeehäusern usw. untersagt.
  • Starkbierausschank: Der bisher übliche Sonderausschank von Starkbier darf nur im gewöhnlichen Schankbetrieb und in den diesem Betrieb dienenden Räumen ausgeschenkt werden. Konzerte, Volksgesänge und sonstige Belustigungen sowie der Verkauf von Scherzartikeln sind hiebei verboten“