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Um 1878
Die Bezeichnung „Keferloher“ geht auf den Steinkrug über

Königreich Bayern * Gegen Ende der 1870er-Jahre bürgert sich für den schlichten, deckellosen und meist grauen Steinzeugkrug die Bezeichnung „Keferloher“ ein. Der Name erinnert an die ursprünglich auf dem Markt von Keferloh verwendeten einfachen Tonkrüge. Er wird nun auf die wesentlich stabileren Steinzeugkrüge übertragen, die sich zum bayerischen Standardgefäß entwickeln.

9. März 2014
Verbot des Bierausschanks im traditionellen Steinkrug verhindert ?

München * Das Nachrichtenmagazin Focus berichtet, dass das „Verbot des Bierausschanks im traditionellen Steinkrug“ durch die EU durch Bayern erfolgreich verhindert worden ist. Zwei Monate vor der Europa-Wahl ist das für Bayerns Wirtschaftsministerin Ilse Aigner ein weiterer Beweis für die Regulierungswut der Brüsseler Bürokraten. 

Tatsache aber jedoch: Die Europäische Kommission hatte nie das Ziel, Bierkrüge aus Steingut zu verbieten. Es ging lediglich um eine 10 Jahre alte Regelung, wonach Eichstriche auf Gläsern angebracht werden müssen, um die richtige Inhaltsmenge feststellen zu können. Das ist aber beim Keferloher schon aufgrund des Materials nicht anwendbar.

Biertrinker müssen in Gaststätten lediglich darauf hingewiesen werden, dass sie die Füllmenge im Krug durch ein sogenanntes Umfüllmaß, das kann ein Glaskrug sein, überprüfen lassen können.