Strafe für eine Amts-Verweigerung (Teil II)
München * Weigert sich ein Bürger das Amt des Kämmerers oder des Steuerers anzunehmen, wird er mit einer Strafe von 31 Pfund Pfennigen belegt.
München * Weigert sich ein Bürger das Amt des Kämmerers oder des Steuerers anzunehmen, wird er mit einer Strafe von 31 Pfund Pfennigen belegt.
München * Wegen der grassierenden Pest wird die Erhebung der Steuern vorläufig ausgesetzt.
München-Kreuzviertel - Au * Als Ersatz für die 34 Bürgerhäuser, die dem Bau der Michaelskirche geopfert werden müssen, befasst sich der Magistrat der Stadt München erstmals mit dem Gedanken der Eingemeindung der Au. Man nimmt aber wieder Abstand davon, nachdem Herzog Wilhelm V. auf eine jährliche Steuer von 600 Gulden verzichtet.
Wien * Kaiser Leopold I. stirbt in Wien. Sein 27-jähriger Sohn Joseph I. wird zum Kaiser gewählt. Der neue Herrscher des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation will, dass „auf Bainern Keine andere reflexion zu machen sein, als selbiges in soweith genießen zu Können, das es hinkünftig dem Churfürsten Unnutz seyn solle“.
Von dieser Politik ist die Landbevölkerung am stärksten betroffen.
München-Ludwigsvorstand * Nach einer Sitzung des Aufsichtsrates des Deutschen Theaters lässt dessen Chef Hep Monatzeder wissen, dass man sehr unzufrieden ist mit der Leistung der Architekten und Projektsteuerer. Doch eine Auswechslung der Verantwortlichen für die Baustelle will bei dem Stand des Verfahrens keiner mehr.