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24. Juli 1840
Die Birkenau ist sehr einheitlich erbaut

Untergiesing * Nach einem Regierungsbeschluss dürfen die neuen Eigentümer in der Birkenau jeweils nur zwei einstöckige Häuser mit drei Fenstern an der Straßenlinie zusammenbauen. Dadurch ist die Birkenau  sehr einheitlich erbaut. Zwischen den Häusern ist ein Abstand von 30 Fuß einzuhalten.Zu jedem Haus gehört ein Gartenteil. Außerdem sind die Besitzer zum Unterhalt der Straße verpflichtet, was natürlich zu Problemen führt.

25. Oktober 1842
Die Hausbesitzer in der Birkenau sind zum Straßenunterhalt verpflichtet

Untergiesing * Die Besitzer der Häuser in der Birkenau sind zum Unterhalt der Straßen verpflichtet. In einem Brief beschweren sich die Siedler, dass der „ehemalige Geh- und Fahrweg von Birkenau bis zur Loh“ schon „seit 1½ Jahren verwahrlost liegt, daß er bei Regen und Schnee nur einem Wassergraben gleicht, des Tags nur mit Vorsicht, des Nachts aber gar nicht zu passiren ist“.

Zudem bitten die Birkenauer die Giesinger, diese „nicht ganz und gar versinken zu lassen, zumal auch kleine Kinder bis zur Schule durch diesen Weg watten müssen“. Das zuständige Landgericht Au antwortet darauf, dass sie selbst für den fahrbaren Zustand ihrer Straßen zu sorgen hätten.