Das Strafgesetzbuch bestimmt auch über Hexen
München * Das Strafgesetzbuch bestimmt: „Bündnisse und fleischliche Vermischung mit dem Teufel oder dessen Anbetung und Verunehrung der Hostien werden mit lebendiger Verbrennung bestraft“.
München * Das Strafgesetzbuch bestimmt: „Bündnisse und fleischliche Vermischung mit dem Teufel oder dessen Anbetung und Verunehrung der Hostien werden mit lebendiger Verbrennung bestraft“.
München * Das von Anselm von Feuerbach verfasste Allgemeine Strafgesetzbuch tritt in Kraft. Das Gesetzeswerk gilt als fortschrittlich und wird zum Vorbild im In- und Ausland.
München-Kreuzviertel * Das „Gesetz, einige Abänderungen des Strafgesetzbuches vom Jahre 1813 [...] betreffend“, wird veröffentlicht. Darin führt Maximilian II. von Gottes Gnaden König von Bayern die Schwurgerichte zur Aburteilung von Verbrechen und Pressedelikten ein.
München-Isarvorstadt * Die Singspielhalle Kil's Colosseum erhält die Konzession für Singspielhallen und Café chantants. Sie wird in Bezug zum Bayerischen Polizei-Strafgesetzbuch vom 16. Dezember 1871 gestellt, in dem festgelegt ist: „das sogenannte Chansonetten-Kostüm selbst in der abgeschwächten Form des kurzen ausgeschnittenen Kleides mit kurzen Ärmeln und mit Trikot ist verboten.
Die Chansonetten und Coupletsängerinnen dürfen nur in langem Gesellschaftskleide auftreten. Nur das National-Costüm von echten National-Sängern ist von den Bestimmungen [...] ausgenommen“.
München-Au - München-Isarvorstadt * Aufgrund des Erlasses des Reichsministerium des Innern vom 3. Mai 1942 wird das König- Ludwig II.-Denkmal demontiert und als Metallreserve für die Rohstoffversorgung des Reiches nach Hamburg gebracht werden. Nur der Kopf entgeht - durch Rettung der Hafenarbeiter - der Einschmelzung.
Der Deutsche-Eiche-Wirt Dietmar Holzapfel stellt sich die Frage: Warum ist Ludwig II. der einzige König, der von den Nazis eingeschmolzen wurde? Und: Hat das was mit der Verschärfung des Paragrafen 175 durch Hitler im Jahr 1935 zu tun? Immerhin stellte der Paragraf 175 des Strafgesetzbuches bis zum Jahr 1994 sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe.
Bundesrepublik Deutschland - Bonn * Der Paragraf 361 Abs. 1 Nr. 4 des Strafgesetzbuches wird gestrichen und damit das Betteln deutschlandweit erlaubt. Bis dahin wird, „wer bettelt oder Kinder zum Betteln anleitet oder ausschickt“ mit 500 Mark oder einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen verurteilt.