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Baiern kennt nur die Strafbarkeit des Schadenszaubers

München - Herzogtum Baiern * Im Herzogtum Baiern orientiert man sich vorläufig noch an dem Strafrechtskommentar des Andreas Perneder. Diese ist für die Strafrechtspraxis im Herzogtum wichtiger als die von Kaiser Carl V. im Jahr 1532 erlassene Constitutio Criminalis Carolina.  

Der baierische Kommentar kennt nur die Strafbarkeit des Schadenszaubers. Den sonstigen Aberglauben, insbesondere die weiße Magie, hält Perneder dagegen nicht für strafbar. 

Um September 1776
Maximilian Joseph von Montgelas studiert an der Universität Ingolstadt

Straßburg - Ingolstadt * Im Anschluss an sein Straßburger Studium geht Freiherr Maximilian Joseph von Montgelas für ein Jahr an die Universität Ingolstadt, wo er sich noch in das baierische Staats-, Zivil- und Strafrecht einarbeitet. Sein Examen legte er mit außerordentlichem Lob ab. 

1834
Wiedereinführung der Fornikationsstrafe gefordert

München * Die Wiedereinführung der Fornikationsstrafe [= Bestrafung der einfachen Unzucht] wird in der Ständeversammlung von katholischen und evangelischen Abgeordneten in einer gemeinsamen Eingabe gefordert. Es kommt zu keiner Verschärfung des Strafrechts, weil man eine Erhöhung der Abtreibungs- und Kindermorddelikte befürchtet.